Aus dem GERICHTSSAAL: Gassigang mit Waffe
Gasrevolver eingezogen / Geldbuße von 400 Euro
Stand:
Die Hunde verbissen sich am Bugapark zum Knäuel. Ihre Besitzer versuchten, sie zu trennen. Cornelia C.* (37) wollte ihren Jagdhund zu sich heranziehen. Norbert N.* (27), der Ex-Freund der anderen Halterin, griff zu einem Revolver, drückte zweimal ab.
Die Tierärztin Cornelia C. glaubte im ersten Moment an eine scharfe Waffe, verspürte in der Dunkelheit Todesangst. Als ihre Augen zu brennen begannen, sie heftig husten musste, war klar, Norbert N. hatte Gaspatronen verschossen. Da der Potsdamer den dafür erforderlichen Kleinen Waffenschein nicht besaß, Cornelia C. durch das ausströmende Reizgas gesundheitlich beeinträchtigt wurde, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz. Sie kassierte den Revolver samt Munition ein und betonte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
Während der Gerichtsverhandlung zog der Verteidiger von Norbert N. alle Register, um zu beweisen, dass sein Mandant in einer Notlage geschossen habe. Um Gefahr für Leib und Leben abzuwehren, bedürfe es keines amtlichen Dokuments, betonte er. Im übrigen habe Norbert N. den Revolver just an jenem 1. Oktober 2005 aus dem Nachlass seines kurz zuvor verstorbenen Vaters erhalten. Somit hätte er noch keine Gelegenheit gehabt, den Kleinen Waffenschein zu beantragen. Norbert N. schwieg während des zweitägigen Prozesses zu den Tatvorwürfen. Cornelia C. gab zu, ihren Vierbeiner an dem bewussten Abend unangeleint spazieren geführt zu haben. Von welchem der beiden Tiere der Angriff ausging, vermochte sie nicht zu sagen. Die frühere Freundin des Angeklagten berichtete im Zeugenstand: „Der Jagdhund biss meinen kleinen Hund, den ich an einer langen Laufleine führte, in den Kopf. Dessen Halterin machte gar nichts. Mein Ex-Freund brüllte, aber die Tiere ließen nicht voneinander ab. Dann schoss er.“
„Bei besagter Waffe handelt es sich um einen kombinierten Gas- und Schreckschussrevolver. Er ist an Personen über 18 Jahre frei verkäuflich“, führte der Sachverständige aus. Seit dem 1. April 2003 benötige man für einen derartigen Revolver einen Kleinen Waffenschein, allerdings dürfe man ihn auf dem eigenen Grundstück auch ohne Genehmigung benutzen. Amtsrichterin Kerstin Devriel befand, der Weg am Bugapark, auf dem die Hunde übereinander herfielen, sei eindeutig öffentlich. Allerdings sei die Schuld des Angeklagten vergleichsweise gering. Deshalb könne das Verfahren gegen den bislang nicht vorbestraften Norbert N. gegen Zahlung einer Geldbuße von 400 Euro eingestellt werden. (*Namen geändert.)Hoga
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