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Aus dem GERICHTSSAAL: Gefälligkeits- Alibi von der Schwester

Die Schwester von Markus M.* (19) schwört Stein und Bein, ihr Bruder sei am 25.

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Die Schwester von Markus M.* (19) schwört Stein und Bein, ihr Bruder sei am 25. Januar bei ihr gewesen, habe geholfen, die Kinder zu versorgen. Anschließend hätten sie Horror-Videos geschaut. Staatsanwaltschaft und Jugendschöffengericht glauben ihr nicht. Markus M. wird wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützig arbeiten.

Horrormäßig ging es in jener Nacht tatsächlich zu – und zwar für Niklas N.* (27). Kurz nach Mitternacht wurde er durch das Klingeln seines Telefons geweckt. „Markus rief mich an und fragte, ob er vorbeikommen könne. Er sei zu Hause rausgeflogen“, schildert der Schlaatzbewohner im Zeugenstand.“ Da der Angeklagte ein guter Kumpel von ihm sei, habe er zugestimmt, nachdem es klingelte allerdings erst durch den Spion der Wohnungstür geschaut. „Markus stand davor. Als ich öffnete, kriegte ich einige Faustschläge ins Gesicht, aber nicht von Markus. Da waren noch fünf oder sechs Leute dabei, die ich nicht kannte“, erzählt das Opfer. Im Wohnzimmer habe es weitere Schläge gehagelt, auch als er schon am Boden lag. Nach etwa 15 Minuten sei der Spuk vorbei gewesen. Allerdings hätten danach seine neue Spielekonsole, das Handy, eine Wasserpfeife und die Wohnungsschlüssel gefehlt. „Außerdem habe ich einen Zahn eingebüßt“, berichtet Niklas N. „Mir wurde gedroht, falls ich Anzeige erstatte, würde noch mehr passieren.“ Voller Panik sei er zu einem Nachbarn gerannt. Der habe den Rettungswagen gerufen und die Polizei alarmiert. „Können Sie sich einen Grund für den Überfall vorstellen?“, fragt die Vorsitzende. Niklas N. weiß keinen. „Wir haben früher Volleyball und Fußball zusammen gespielt. Im Herbst hat er mehrere Wochen bei mir gewohnt“, betont er.

„Ich war wirklich nicht dabei“, beteuert der wegen Ladendiebstählen, Sachbeschädigung, versuchter Nötigung, Fischwilderei und Schwarzfahrens Vorbelastete. „Meine Schwester sagt die Wahrheit.“ „Der Geschädigte hat Sie hundertprozentig wiedererkannt“, kontert der Staatsanwalt. Die Jugendrichterin ergänzt: „Sie stehen heute das sechste Mal vor Gericht. Die Intensität Ihrer Taten hat sich ständig gesteigert. Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass Sie der Initiator des Überfalls waren. Deswegen liegt die Jugendstrafe auch im unteren Bereich.“ (*Namen geändert.) Hoga

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