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Aus dem GERICHTSSAAL: Gefälschte 50-Euro-Noten verkauft

Gericht: Nur die Spitze des Eisbergs verhandelt / Bewährung und Geldbuße

Stand:

Adriano A.* (22) räumt vor dem Jugendschöffengericht ein, an seinen Bekannten Franco F.* 13 falsche 50-Euro-Noten zum Stückpreis von 25 Euro verkauft zu haben, um seine Kasse aufzubessern. Woher der in Potsdam lebende Italiener die per Offsetdruck in seinem Heimatland hergestellten Falsifikate hatte, möchte er nicht sagen. Der Staatsanwalt kann sich zwar „wertvollere Geständnisse“ vorstellen, wertet die pauschale Erklärung und die inzwischen ins Land gegangene Zeit – die Tat trug sich im Dezember 2005 zu – jedoch strafmildernd. Sein Antrag: 18 Monate Freiheitsstrafe wegen Geldfälschung, ausgesetzt zu vierjähriger Bewährung, sowie 500 Euro Geldbuße für den bereits wegen versuchter Körperverletzung, Nötigung und Unterschlagung Vorbelasteten. Die Entscheidung des Gerichts unter Vorsitz von Rita Franke ergeht ebenso.

Franco F.*, dem der Angeklagte die Falsifikate in seiner Wohnung Am Schlaatz übergab, fehlt als Zeuge unentschuldigt. Stefan S.* (24) – er war mit Franco F. damals bei der Bundeswehr – erinnert sich: „Franco hat unter der Dusche erzählt, dass er Falschgeld besitzt und mir auch welches besorgen kann.“ Laut Aktenlage brach Stefan S. dann den Spind von Franco F. auf, entnahm diesem sechs 50-Euro-„Blüten“ und gab sie an einen befreundeten Soldaten namens Benjamin B. weiter. Heute will der inzwischen rechtskräftig Verurteilte davon nichts mehr wissen.

Benjamin B. (22) kann sich hingegen noch gut an die Situation erinnern. Und da auch er seine Strafe inzwischen kassiert hat, steht ihm kein Aussageverweigerungsrecht zu. „Franco F. hat mit seinem Falschgeld angegeben“, erzählt der Azubi im Zeugenstand. Richtig geglaubt habe er ihm aber nicht. „Dann behauptete Franco plötzlich, ihm sei sein Geld gestohlen worden.“ Wenig später habe ihn sein Kamerad Stefan S. gebeten, für ihn auf dem Weihnachtsmarkt einige Einkäufe zu erledigen. „Darüber habe ich mich schon gewundert.“ Mit einem Fünfziger habe er Zigaretten und Kaugummi erworben, das Wechselgeld an Stefan S. zurückgegeben. Bei Rossmann habe die Kassiererin Verdacht geschöpft, und auch der Kauf des Glühweins mit Schuss sei nach hinten losgegangen. „Wir waren gerade beim Austrinken, da hat uns die Polizei festgenommen“, berichtet der Zeuge. Noch jetzt sei er geschockt, von Stefan S. dermaßen hereingelegt worden zu sein.

„Mein Mandant hat die Herkunft des Falschgeldes verständlicherweise verschwiegen“, so Verteidiger Mark Eplinius. Er regt an, den Italiener nach Jugendstrafrecht zu sanktionieren. „Die Tat ist nicht gerade jugendtypisch“, entgegnet die Richterin. Sie ist sich sicher: „Wir haben heute nur die Spitze des Eisbergs verhandelt.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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