Aus dem GERICHTSSAAL: Gefälschte Tonerkartuschen als Markenware verkauft
Staatsanwalt: Es sitzt nicht die Richtige auf der Anklagebank / Freispruch für Existenzgründerin
Stand:
Zu DDR-Zeiten war Carmen C.* (51) Maskenbildnerin beim Fernsehen. Nach der Wende versuchte sie sich als Unternehmerin – mit wechselndem Erfolg. Im März 2006 wollte es die zierliche Frau noch einmal wissen, gründete mit Unterstützung des Arbeitsamtes die Firma Print Stage Trading. Das ging gründlich schief, brachte ihr jetzt sogar eine Anklage wegen Betruges ein. Laut Staatsanwaltschaft soll Carmen C. am 29. Januar 2007 exakt 2004 gefälschte Tonerkartuschen als Originale des Typs „Brother TN 8000“ für knapp 40 000 Euro verkauft haben. Als sich Geprellte meldeten und Anzeige erstatteten, wurden die Geschäftsräume der vermeintlich Unehrlichen in Potsdam durchsucht. Die entpuppten sich als Wohnung der zweifachen Mutter. Die Beamten fanden hier weder aussagekräftige Unterlagen noch einen Computer. „Ich war gerade nicht zu Hause. Und meinen Laptop hatte ich mitgenommen“, erzählte die Angeklagte zu Prozessbeginn. Ihr Verteidiger ergänzte: „Die Rechnungen liegen beim Finanzamt.“ Carmen C. sah sich zu Unrecht auf der Anklagebank. „Ich habe die Ware selbst geprüft, natürlich nur stichprobenartig“, versicherte sie. „Für mich war sie in Ordnung. Deshalb habe ich die Kartuschen guten Gewissens verkauft.“ Es sei sehr schwer, professionelle Fälschungen von Originalen zu unterscheiden, zumal die Verpackungen ständig wechseln, so die inzwischen Arbeitslose. „Woher bezogen Sie die Ware? Während des Ermittlungsverfahrens hüllten Sie sich dazu ja in Schweigen“, bohrte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Zögernd gab Carmen C. zu, ihr früherer Lebensgefährte – er betrieb eine eigene Firma für Druckerzubehör – sei der Lieferant gewesen. „Er wollte mir anfangs ein bisschen unter die Arme greifen. Woher er die Kartuschen hatte, weiß ich allerdings auch nicht“, beteuerte sie. Klaus K.* (53), Ex-Partner der Angeklagten, berichtete im Zeugenstand, er habe die vermeintlichen Originale zum gängigen Stückpreis von 15,50 Euro von einem Ungarn bezogen. „Ich konnte nichts Auffälliges an ihnen feststellen.“ Als Michel M.* (36), Geschäftsführer eines holländischen Unternehmens, die Offerte von Klaus K. über rund 2000 Tonerkartuschen erhielt, griff er zu. 16,40 Euro pro Artikel schienen handelsüblich. „Die gezogenen Stichproben waren in Ordnung“, stellte er klar. Er habe die Sachen weiterverkauft, zwei Wochen später die erste Reklamation erhalten. „Mit der Angeklagten steht nicht die Richtige vor Gericht“, befand der Staatsanwalt nach Abschluss der Beweisaufnahme. „Ihr ist nicht nachzuweisen, dass sie von der Fälschung gewusst hat.“ Dem schloss sich Amtsrichter Wolfgang Peters an. Freispruch! (*Namen geändert.) Hoga
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