Landeshauptstadt: Gegen- darstellung
Sie schreiben unter der Überschrift „Battis-Rüge: „Kongsnaes“ rechtswidrig Zweites Gutachten stützt Klage der Anwohner“ in der PNN vom 3.12.
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Sie schreiben unter der Überschrift „Battis-Rüge: „Kongsnaes“ rechtswidrig Zweites Gutachten stützt Klage der Anwohner“ in der PNN vom 3.12.2010 unter Bezug auf ein Gutachten des Prof. Dr. Battis: „ habe sich die Baubehörde „einseitig“ auf die Erklärungen des Bauherren gestützt, „der in seinem Bauplan eine geringere Anzahl von Stühlen und Tischen gekennzeichnet hat als tatsächlich geplant“, und zwar aus „illustratorischen Gründen.“ Doch in die Baugenehmigung, so Battis, „sind diese Illustrationen nicht eingegangen.“ Es gehe immerhin um 240 bis 400 Besucher im Restaurant.“
Dazu stelle ich fest: Ich habe nicht geplant und plane nicht mehr Plätze, als in die Baupläne eingezeichnet: 60 Innenplätze, 32 Verandaplätze und auf einer Freifläche für einen Biergarten 30 Plätze.
Berlin, den 09.12.2010
Bauherr Linckersdorff
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