ANWOHNER-RECHTE UND INFORMATIONEN DER STADT: Gegen Feinstaub vor Gericht ziehen
KLAGEN MÖGLICHAnwohner von Straßen mit hoher Feinstaubbelastung können vor Gericht gehen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2008 entschieden.
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KLAGEN MÖGLICH
Anwohner von Straßen mit hoher Feinstaubbelastung können vor Gericht gehen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2008 entschieden. Geklagt werden kann zwar nicht auf die Einhaltung der Grenzwerte. Aber die Anwohner haben ein Recht darauf, dass ihre Kommune gegen den Feinstaub aktiv vorgeht. Maßnahmen müssen in einem Luftreinhalteplan festgelegt werden. Bringt das nichts, können Anwohner weitere Maßnahmen erzwingen. Bleiben Maßnahmen wie Tempolimits oder Pförtnerampeln erfolglos, wäre so auch die Schaffung einer Umweltzone einklagbar.
BESUCH ERWÜNSCHT
Die Pförtnerampeln in Potsdam sollen von der Verkehrszentrale in der Jägerstraße gesteuert werden. Die Zentrale öffnet zur Einführung der neuen Verkehrssteuerung bis Ende des Monats mehrfach ihre Türen für die Öffentlichkeit, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Tage der offenen Tür finden am Donnerstag, dem 22. März, von 16 bis 20 Uhr, am Freitag, dem 23. März, von 14 bis 18 Uhr, am Donnerstag, dem 29. März, von 16 bis 20 Uhr und am Freitag, dem 30. März, von 14 bis 18 Uhr statt. Wer die Verkehrszentrale besuchen möchte, kann sich telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Tel.: (0331) 289 27 48 oder per E-Mail an die Adresse info@mobil-potsdam.de anmelden. mar
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