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ATLAS: Gegen Null

Guido Berg über die Polizei-Aktion während des Gedenkens an Max Dortu

Stand:

Die Polizei hat jede ihr zur Kenntnis gelangende Straftat zu verfolgen. Eine Ansammlung von 20 Leuten zum Gedenken an Max Dortu ohne vorherige Anmeldung ist aber eher eine Ordnungswidrigkeit. In Potsdam ist sogar die Auslegung des Versammlungsrechts Gewohnheit, wonach Gedenkveranstaltungen nicht angemeldet werden müssen. Das Maß des zu vermutenden Delikts geht also gegen Null. Zumal ein Kranz, abgelegt an einer Gedenktafel, den Gedenk-Charakter verrät. Zumal die Polizisten die Redner ausreden ließen, bevor sie sich die Namen notierten – sie den Rednern also vorher zuhören konnten. Zumal die Zeitungen das Gedenken an Dortu mehrfach ankündigten. Die Polizei muss also über den Charakter der Veranstaltung vorher informiert gewesen sein, so dass es „Prüfhandlungen“ nicht bedurfte. Da drängen sich Fragen auf: Warum störte die Polizei das Dortu-Gedenken dennoch? Ist Dortu für sie ein Unliebsamer, den sie – ihrer eigenen Wirkung bewusst – kriminalisieren wollte? Handelte sie auf eigene Initiative? Oder auf Anweisung der politischen Ebene? Ihr Agieren hatte eindeutig politischen Charakter. Eine politische Einordnung, sagt die Polizeisprecherin, nehme die Polizei nicht vor. Damit wird sie recht haben. Wer aber hat es dann getan?

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