EINHEITLICH SAUBERE LUFT IN EUROPA: Gegen Teilchen kleiner als zehn Mikrometer
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten europaweit einheitliche Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid. Der Tagesgrenzwert bei Feinstaub beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden.
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Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten europaweit einheitliche Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid. Der Tagesgrenzwert bei Feinstaub beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Unter PM10 versteht man alle Staubteilchen, deren Durchmesser kleiner als zehn Mikrometer (zehn Millionstel Meter) ist. Feinstaub entsteht durch Emissionen von Motorfahrzeugen, aus Energieversorgungs- und Industrieanlagen, bei der Metall- und Stahlerzeugung oder auch beim Umschlagen von Schüttgütern. Für Stickstoffdioxid liegt der Ein-Stunden-Grenzwert bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter, der nicht öfter als 18 mal im Jahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Hauptquelle von Stickstoffdioxid sind der Straßenverkehr sowie Verbrennungen in Industrie- und Energieerzeugungsanlagen. pst
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