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Aus dem GERICHTSSAAL: Gegner in den Bauch geboxt?

Kontroverse während eines Handballspiels

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Aus dem GERICHTSSAALKontroverse während eines Handballspiels Sportliche Unfairness, die vor den Schranken des Strafgerichts landet, ist eher selten. Das Amtsgericht verhandelte jetzt einen solchen Fall. Die Staatsanwaltschaft betonte sogar das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Während eines Handballspiels zwischen dem USV Potsdam und dem SV Grünheide am 25. September 2004 soll ein Mitglied des Grünheider Vereins einem Spieler der gastgebenden Potsdamer Mannschaft brutal mit der Faust in den Unterkörper geboxt haben. Der Sportler erlitt laut Anklage ein stumpfes Bauchtrauma, ging zu Boden und musste ausgewechselt werden. René N. (33) auf der Anklagebank bestritt entschieden, einen Spieler der gegnerischen Mannschaft absichtlich verletzt zu haben. „Handball ist ein harter Sport. Da kommt es nun einmal zu Körperkontakten“, warf der Verteidiger ein. Ein absichtliches Foul sei seinem Mandanten jedenfalls nicht nachzuweisen. Das Opfer Dirk P. (26) war allerdings anderer Ansicht. „Das Spiel wurde unterbrochen, da trat der Angeklagte auf mich zu und rammte mir seine Faust in den Bauch. Ich spiele seit 18 Jahren Handball. Aber so etwas ist mir noch nie passiert“, erzürnte sich der Sportstudent der Universität Potsdam. „Er hat mir bereits während eines früheren Spiels ein paar gegen das Jochbein verpasst. Dieser Mann ist gewaltbereit. Der hat im Sport nichts zu suchen.“ „René N. trat auf Dirk P. zu und holte aus. Dann hörte ich einen Schrei, Dirk sackte zu Boden. Ihm schossen Tränen in die Augen. Er musste vom Spielfeld getragen werden“, erinnerte sich USV-Spieler Gregor O. (27) im Zeugenstand. Beide Schiedsrichter hätten dem Geschehen in diesem Moment den Rücken zugekehrt. „Ich habe bloß mitgekriegt, dass Dirk P. am Boden lag und über Übelkeit klagte. Er sagte, ein Spieler vom SV Grünheide hätte ihn in den Magen geboxt“, so Schiedsrichter Gerd S. (56). „Wäre der Schlag absichtlich erfolgt, wäre der entsprechende Spieler disqualifiziert oder ausgeschlossen worden.“ Dies konnte René N. allerdings nicht unterstellt werden. Das Gericht entschied: Ein absichtlicher Schlag in den Magen des Opfers konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit bleibe jedoch bestehen. Einen Freispruch gab es deshalb nicht. Allerdings wurde das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt. Hoga

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