Aus dem GERICHTSSAAL: Geiziger Ex-Gatte?
Weil er keinen Unterhalt zahlen wollte, wurde der Potsdamer zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt
Stand:
Andreas A.* (51) fährt einen Audi, wenn auch einen sieben Jahre alten, wie er betont, zahlt seiner neuen Freundin 550 Euro Miete, damit er in deren Eigenheim mitwohnen darf. Nur den vereinbarten Unterhalt für seine arbeitslose Ex-Gattin kann der selbstständige Versicherungsmakler angeblich nicht aufbringen. Jetzt musste er sich wegen des Verdachts der Verletzung der Unterhaltspflicht vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft errechnete, dass Andreas A. bei einem Jahresüberschuss von 18 000 Euro durchaus in der Lage gewesen wäre, den am 1. November 2004 vom Familiengericht festgelegten nachehelichen Unterhalt in Höhe von 94 Euro monatlich zu zahlen. Dem widersprach der bereits wegen Untreue zu einer hohen Geldstrafe Verurteilte während der Verhandlung entschieden. „Die Anklage stimmt nicht“, monierte er. „Im Jahr 2004 habe ich lediglich 13 735 Euro verdient.“ Davon, so der seit 1990 in seinem Beruf Tätige, sei es ihm nicht möglich gewesen, auch noch Geld an seine geschiedene Ehefrau abzugeben. „Ich habe keine Ersparnisse. Und von irgend etwas muss ich ja auch leben“, betonte er. „Wie teuer war denn Ihre frühere Wohnung?“, fragte Amtsrichterin Kerstin Devriel den Angeklagten. Als sie erfuhr, dass er dafür einen runden Hunderter im Monat weniger auf den Tisch blättern musste, wirkte sie erstaunt. „Dort hatte ich kein Arbeitszimmer. Und es macht doch einen schlechten Eindruck, die Kunden im Wohnzimmer zu empfangen“, klärte Andreas A. bereitwillig auf. Bei seiner neuen Partnerin könne er nun standesgemäß wirken. „Das Familiengericht hat sich die Mühe gemacht, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse genauestens zu beleuchten. Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie durchaus in der Lage sind, die 95 Euro monatlich zu entrichten. Für Sie steht im Raum, irgendwann im Strafvollzug zu landen, wenn Sie weiterhin nicht zahlen“, gab die Vorsitzende zu bedenken.“ Andreas A. muckte auf: „Na, dann stecken Sie mich doch in den Knast. Da habe ich wenigstens meine Ruhe.“ Vielleicht meinte er, auch vor seiner EX-Gattin.
„Im Februar 2003 habe ich 230 Euro von meinem geschiedenen Mann bekommen. Seitdem habe ich keinen Cent mehr gesehen“, rechnete Ex-Gattin Angelika A.* (53) dem Gericht vor. „Aber in den Urlaub fahren kann er“, murmelte sie erbost, als sie im Zuschauersaal Platz nahm. „In Ihrem Fall wären durchaus sechs Monate Freiheitsstrafe drin gewesen“, so Amtsrichterin Devriel zum Angeklagten. „Sie setzen Ihr Geld lieber woanders ein, als Ihrer Pflicht nachzukommen.“ Das Urteil: Drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Außerdem hat Andreas A. seiner Unterhaltsverpflichtung künftig „laufend und fortwährend“ nachzukommen. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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