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FAHRGASTRECHTE: Geld zurück für Bahn- und Flugreisende

Bei Verspätungen können Passagiere eine Reihe von Rechten geltend machen. Im Eisenbahnfernverkehr etwa können die Fahrgäste bei einer Verspätung ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, ab 120 Minuten Verspätung besteht ein Anspruch auf eine Rückzahlung von 50 Prozent des Ticketpreises.

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Bei Verspätungen können Passagiere eine Reihe von Rechten geltend machen. Im Eisenbahnfernverkehr etwa können die Fahrgäste bei einer Verspätung ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, ab 120 Minuten Verspätung besteht ein Anspruch auf eine Rückzahlung von 50 Prozent des Ticketpreises. Hat der Bahnfahrer eine Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt gekauft und die Verspätung beschränkt sich auf eine Fahrt, so wird die Entschädigung ausgehend von der Hälfte des Gesamtfahrpreises berechnet.

Flugreisende erhalten bei Annullierung ihres Flugs oder bei erheblichen Verspätungen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro.

Daneben können weitere Ansprüche, etwa auf Hotel und Verpflegung, bestehen. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Bei außergewöhnlichen Umständen, etwa widrige Wetterverhältnisse, in bestimmten Fällen auch Streiks, besteht nur eingeschränkte Haftung. HC

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