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Aus dem GERICHTSSAAL: Geldauflage von 1500 Euro akzeptiert Vorstandsmitglieder von Babelsberg 03 vor Gericht

Aus dem GERICHTSSAAL Wegen Vorenthaltens von Beiträgen mehrerer Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung mussten sich in dieser Woche Dr. Marc Sch.

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Aus dem GERICHTSSAAL Wegen Vorenthaltens von Beiträgen mehrerer Arbeitnehmer zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung mussten sich in dieser Woche Dr. Marc Sch. (41) und Dr. Klaus G. (47) – der eine einstiges, der andere weiterhin Vorstandsmitglied des SV Babelsberg 03 – vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, zwischen dem 15. Februar und dem 15. März 2003 bewusst rund 7500 Euro vom Bruttolohn der Beschäftigten des Vereins an verschiedene Krankenkassen – so die KKH, die BKK und die GEK – nicht abgeführt zu haben. Die Arbeitnehmer waren während dieser Zeit ohne Versicherungsschutz. Wegen dieses Vergehens erhielten die oben Genannten einen Strafbefehl über je 5000 Euro. Da die Ermittlungsbehörde die Höhe ihres monatlichen Einkommens offensichtlich überschätzt hatte, legten Sch. und G. Einspruch gegen die Sanktion ein. In der jetzt stattgefundenen Hauptverhandlung signalisierte das Gericht den geständigen Beschuldigten in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft, mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden zu sein. Ihre Schuld sei nicht immens hoch, der Tatzeitraum gering bemessen. Ein Denkzettel müsse dennoch sein, schließlich sei Babelsberg 03 damals kein gewöhnlicher Sportverein, sondern „schon eine Wirtschaftseinrichtung“ gewesen, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Peters. Nach kurzer Beratung mit ihren Rechtsbeiständen zeigten sich Dr. Marc Sch. und Dr. Klaus G. mit der Zahlung einer Geldauflage von je 1500 Euro an den Förderverein Oberlinhaus e. V. einverstanden. gh

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