Aus dem GERICHTSSAAL: Geldquelle sollte sprudeln
Mehrjährige Haftstrafen für EC-Kartendiebe
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Sie wollten das schnelle Geld machen, stahlen massenweise Kreditkarten, prellten die rechtmäßigen Besitzer teilweise um Tausende Euro. Seit dem 19. Mai mussten sich fünf Potsdamer zwischen 34 und 65 Jahren deswegen vor dem Landgericht verantworten (PNN berichteten). „Treibende Kraft dieser Serie von Straftaten war der Angeklagte André D. Schon während seines Freigangs, aber so richtig nach seiner Haftentlassung im September 2004 verübte er eine Reihe von Betrügereien“, betonte die Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer in ihrer gestrigen Urteilsbegründung. „Im Februar 2005 kam Hendrikje R. dazu. Auch sie wollte an der Geldquelle teilhaben, die auf Dauer sprudeln sollte.“ Seit April 2005 gehörte dann auch Hans-Jürgen M. zu der Bande. Nicht bewiesen werden konnte nach Ansicht des Gerichts, dass die ebenfalls angeklagte Jaqueline M. an der Absprache beteiligt gewesen war, potenzielle Opfer in eine Wohnung in der Waldstadt zu locken, ihnen dort Alkohol bis zum Umfallen einzuflößen, sie dann um ihre EC-Karten zu erleichtern. Die Kammer sah auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass den Männern KO-Tropfen oder Schlafmittel in die Getränke gemischt wurden.
„Der Angeklagte Burkhard S. ist ein Einzelgänger. Er war der Spezialist für das Verwerten der gestohlenen Geldkarten. Er fuhr auch den Pkw, mit dem die Taten begangen wurden und beteiligte sich an den Einkäufen“, präzisierte die Vorsitzende seinen Tatbeitrag. „Er gehörte allerdings nicht zu der Bande.“
Äußerlich unbewegt nahmen die Angeklagten gestern Nachmittag das Urteil auf. André D. (36) – drogenabhängig und vielfach vorbelastet – erhielt wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, gewerbsmäßigen Diebstahls, gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßigen Computerbetruges eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Da wegen der hohen Sanktion Fluchtgefahr besteht, bleibt der Haftbefehl des Amtsgerichts in Kraft. Hendrikje R. (34) wurde wegen der gleichen Straftatbestände zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Der zehnfach vorbestrafte spielsüchtige Burkhard S. (46) soll nach dem Willen der 5. Großen Strafkammer wegen Diebstahls, gewerbsmäßigen Computerbetruges sowie Unterschlagung für drei Jahre in den Strafvollzug. Das gleiche Strafmaß erwartet den 65-jährigen Hans-Jürgen M. wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls und gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Seine Tochter Jaqueline M. (36) wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Hoga
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