Aus dem GERICHTSSAAL: Gelogen und betrogen
Auto gemietet, ohne Geld zu haben: Bewährung
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„Es genügt jetzt schon, dass Sie Zigaretten stehlen oder ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, damit Sie unweigerlich ins Gefängnis wandern“, warnt die Amtsrichterin. „Nur weil die Tat mittlerweile über eineinhalb Jahre zurückliegt und Sie sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen ließen, kriegen Sie noch einmal eine Chance.“ Thomas T. (41, Name geändert) ist erleichtert und akzeptiert die soeben ausgesprochene Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zu zweijähriger Bewährung ausgesetzt wurde.
Thomas T. ist gerichtsbekannt. Seine kriminelle Karriere begann bereits 1991 mit versuchter Brandstiftung in mehreren Fällen. In den nächsten Jahren folgten Verurteilungen wegen Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahls, Unfallflucht, Unterschlagung und immer wieder wegen Betrugs. Deswegen sitzt er auch jetzt auf der Anklagebank.
Am 1. August 2005 mietete der gelernte Kfz-Schlosser – er war bis vor kurzem mit einem Bauchgrill in der Stadt unterwegs, auf dem Würstchen brutzelten – bei einem kleinen Autoverleih einen VW für 14 Tage . Er hätte einen unverschuldeten Unfall gehabt, somit würde die Versicherung die Kosten von 1600 Euro für den Leihwagen übernehmen, versicherte Thomas T. dem Inhaber. Und er hinterlegte eine Kaution von 200 Euro, wirkte auf den ersten Blick glaubwürdig. Der Autovermieter ahnte nichts Schlimmes, forderte allerdings die Daten des vermeintlichen Unfallwagens, um sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Thomas T. vertröstete den Mann am Telefon von Tag zu Tag. Der wartet noch heute auf sein Geld. Den VW holte er sich allerdings mit dem Zweitschlüssel zurück.
„Der Vermieter ist gewaltsam in meine Wohnung eingedrungen und wollte meinen Fernseher mitnehmen“, behauptet der Angeklagte. „Ein anderes Mal hat er mir aufgelauert und mich mit einer Zaunlatte bedroht. Außerdem hat er erklärt, ein russisches Inkasso-Büro einzuschalten, falls ich nicht umgehend zahle.“ Dabei – so Thomas T. – habe er mehrfach angerufen und gesagt, dass er das Fahrzeug länger brauche. Nach den Attacken des Inhabers habe er sich dann nicht mehr getraut, persönlich in der Autovermietung zu erscheinen.
„War denn jemand vom russischen Inkassobüro da?“, fragt der Staatsanwalt. „Und hatten Sie mit ihrem eigenen Auto wirklich einen Unfall?“ Thomas T. – hoch verschuldet – verneint beides. „Sie waren weder zahlungsfähig noch zahlungswillig. Das ist ein typischer Fall von Betrug“, konstatiert der Vertreter der Anklage. „Ihr Verhalten war ziemlich dreist“, schickt die Vorsitzende hinterher. Hoga
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