Landeshauptstadt: Genehmigung für Schlösserfotos
Schlösserstiftung soll Kulturmagazin Erlaubnis verweigert haben
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Schlösserstiftung soll Kulturmagazin Erlaubnis verweigert haben Für kommerzielle Fotos von den Preußischen Schlössern und Gärten Berlin-Brandenburg muss eine Genehmigung eingeholt werden. Darauf hat gestern die Stiftung hingewiesen. Bilder von Baudenkmälern für Jahreskalender, Postkarten, Bücher und andere Verwertung bedürfen einer vorherigen Zustimmung. Dies gilt demnach nicht nur für Bilder aus dem Inneren einzelner Gebäude, sondern auch für Außenaufnahmen, sofern sie in den Schloss- und Gartenanlagen gefertigt werden. „Fotoaufnahmen sind zum Schutz der Baudenkmäler und Gartenanlagen, ihres Ansehens und ihrer Stellung als herausragende Kulturgüter und Unesco-Welterbe nicht uneingeschränkt möglich“, argumentiert die Stiftung. Vom Stiftungsrat seien 1998 entsprechende Richtlinien für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen beschlossen worden. Mit Interessenten würden Verträge geschlossen. „Der Unterhalt dieser Kulturgüter kostet Millionen. Die Stiftung ist verpflichtet, dafür einen nicht unerheblichen Eigenanteil zu erwirtschaften“, wurde erläutert. Wenn Fotografen ermittelt werden, die ihre Bilder ohne Genehmigung verwerten, müssen sie sich schriftlich verpflichten, künftig keine Aufnahmen ohne vorherige Genehmigung mehr zu machen und zu verwerten, erläuterte die Stiftung. Nach einem Medienbericht hatte das Kulturmagazin „Geo Saison“ von der Stiftung keine Fotoerlaubnis erhalten habe. Statt eine Genehmigung zu erteilen, habe die Stiftung eigene Bilder angeboten. dpa/PNN
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