Aus dem GERICHTSSAAL: Geplatzte Blütenträume
Aus Frust getrunken, parkendes Auto gerammt und weggefahren/600 Euro Strafe
Stand:
Zu all seinem Ärger kommt nun noch eine Geldstrafe von 600 Euro auf Klemens K.* (34) zu. Der akzeptiert das Urteil wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer sowie Unfallflucht. Wenngleich er die Karambolage mit dem am Straßenrand abgestellten VW überhaupt nicht mitbekommen habe, beteuert der Familienvater. Für das Gericht klingt dies nach Schutzbehauptung. Der Schaden an dem vom Angeklagten touchierten Gefährt beträgt immerhin 2500 Euro. Auch sein Audi war nach dem Anstoß gehörig demoliert.
Rückblende: Es ist der 3. September 2006, gegen 16.30 Uhr. Klemens K. ist auf dem Rückweg von Berlin, lässt in Gedanken wieder einmal seine missliche Situation Revue passieren. Er musste seinen Traum vom florierenden Blumenladen begraben, lebt vom Geld seiner Frau, die recht vermögende Eltern besitzt. Auf Dauer führt das zu Auseinandersetzungen. Zudem ist gerade Nachwuchs eingetroffen. „Ich hielt an irgend einer Gaststätte an, trank zwei oder drei große Hefeweizen“, erinnert sich der Mann mit den auffallend blauen Augen. „Dann stieg ich wieder in mein Auto ein, drehte die Musik richtig laut auf.“ Zu Hause habe er sich ein weiteres Bier genehmigt, danach seiner Gattin im Haushalt geholfen. Als die Polizei bei ihm klingelte und ihn mit dem Tatvorwurf konfrontierte, sei er aus allen Wolken gefallen, so Klemens K. Die Beamten nahmen ihn zur Blutprobe mit. Die erbrachte einen Wert von 1,23 Promille. „Seitdem trinke ich keinen Tropfen mehr“, versichert der ehemalige Blumenhändler. „Was glauben Sie, was ich wegen dieser Sache für Trouble mit meiner Frau hatte.“
Der zur Verhandlung geladene Rechtsmediziner berechnet den Promillewert, den der Angeklagte nach dem Genuss der von ihm eingeräumten zwei bis drei Weizenbier aufwies. Er kommt auf 0,61 bis 0,92 Promille zur Zeit des Unfalls, was noch im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit liegt. Absolute Fahruntüchtigkeit, so sagt es der Gesetzgeber, beginnt bei 1,1 Promille.
Klemens K. versichert, er habe sich nach dem Gaststättenbesuch gut gefühlt. Eine Zeugin beobachtete allerdings seinen betont langsam fahrenden Audi, der vorsichtig um die Ecke bog, unmittelbar darauf mit einem ordnungsgemäß abgestellten VW kollidierte, dann ebenso gemächlich weiterfuhr und wenig später vor seiner Haustür parkte. „Da muss man schon von Ausfallerscheinungen ausgehen“, meint der Vorsitzende.
Der Führerschein von Klemens K. wurde unmittelbar nach dem Crash eingezogen. Und vor Ablauf von weiteren sechs Monaten darf er nicht wieder ans Steuer eines Autos, so das vollständige Urteil. (*Name geändert.) Hoga
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