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Landeshauptstadt: Gerangel um Kompetenz

Beschwerliche Ermittlungen gegen Potsdamer Anwalt

Stand:

Bei den Ermittlungen gegen den Potsdamer Rechtsanwalt Frank Michalak gibt es offensichtlich ein Kompetenzgerangel zwischen den Staatsanwaltschaften in Potsdam und Cottbus. Das haben PNN-Recherchen ergeben.

Bereits Mitte Dezember hatten mehrere Verbraucherzentralen – auch die brandenburgische – vor Michalak gewarnt: Dieser habe tausendfach „zwielichtige“ Abmahnungen verschickt, um deutschlandweit Bürger zu Zahlungen an einen Internetanbieter zu zwingen. Parallel hatten mehr als ein Dutzend Bürger mit Betrugsanzeigen auf Michalaks Forderungen reagiert.

Die Strafanzeigen landeten erst bei der Polizei und dann bei der Staatsanwaltschaft Potsdam. Doch diese fühlte sich für den Fall zunächst nicht berufen: Die Strafverfolger schickten die Anzeigen an ihre Kollegen in Cottbus, die eine spezialisierte Abteilung für Internetkriminalität besitzen. Doch auch dort fühlte man sich nicht zuständig, wie ein Sprecher den PNN schon Mitte Januar bestätigte: „Bei dem Fall geht es nur um Betrug und um möglicherweise unbegründete Ansprüche.“ Zuständig sei Cottbus nur, wenn der Fall spezielle Computerkenntnisse erfordere – dies sei nicht zu erkennen.

Inzwischen – seit Warnung der Verbraucherzentralen ist nun mehr als ein Monat ins Land gegangen – sind die Anzeigen gegen Michalak auf dem Postweg wieder in Potsdam angekommen. „Wir prüfen die Zuständigkeit noch einmal – ob Cottbus oder wir uns kümmern“, sagte ein Sprecher der Potsdamer Behörde in dieser Woche.

Wenn die Kompetenzfrage geklärt ist, haben es die Staatsanwälte mit einem brisanten Fall zu tun. Die von Michalak aufgesetzten Abmahnungen seien immer gleich gewesen, warnten die Verbraucherzentralen. Demnach wurden die Empfänger der „einschüchternden“ Briefe zur Zahlung von 174,08 Euro aufgefordert – andernfalls entstünden weitere Kosten. Als Auftraggeber wurde eine dubiose Firma in Dubai genannt, die eine Internetkontaktbörse betreibt. Betroffene hatten zudem berichtet, vor ein bis zwei Jahren einer Aufforderung per E-Mail oder Telefon gefolgt zu sein, eine auf der Internetseite für sie hinterlegte Nachricht abzurufen. Dann sei ihnen unterstellt worden, sie hätten einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen, so die Verbraucherschützer. Michalak wehrt sich auf seiner Homepage gegen alle Vorwürfe. Eine Anfrage der PNN blieb ohne Antwort. HK

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