zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Gericht: Bauverbot am Ufer rechtens Exner: Kirsch soll „über Mandat nachdenken“

Babelsberg / Berlin - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Stadt Potsdam gestern einen wichtigen Etappensieg bestätigt: In einer mündlichen Verhandlung wurde die von der Stadt erlassene Veränderungssperre als wirksam eingestuft. Gegen die Veränderungssperre hatten zwei Eigentümer von Grundstücken am Griebnitzsee geklagt.

Stand:

Babelsberg / Berlin - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Stadt Potsdam gestern einen wichtigen Etappensieg bestätigt: In einer mündlichen Verhandlung wurde die von der Stadt erlassene Veränderungssperre als wirksam eingestuft. Gegen die Veränderungssperre hatten zwei Eigentümer von Grundstücken am Griebnitzsee geklagt. Das Gericht hatte bereits in einem Eilverfahren ebenso entschieden.

Wie Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) gestern im Hauptausschuss sagte, sichere der Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts die Weiterarbeit am Bebauungsplan für den Griebnitzsee. Mit diesem will die Stadt einen öffentlichen Uferweg und -park schaffen. Der Entwurf für den Bebauungsplan hatte kürzlich öffentlich ausgelegen, mehr als tausend Bürger gaben Stellungnahmen ab. Die meisten davon hätten zwar kleinere Änderungen verlangt, aber im Grundsatz den Weg der Stadt verfolgt. Als maßgeblich stufte Exner ein, dass das Oberverwaltungsgericht auch befunden habe, dass der jetzige Bebauungsplanentwurf geeignet sei, die geplante öffentliche Grün- und Erholungsfläche zu schaffen.

Die Veränderungssperre am Griebnitzseeufer sorgt dafür, dass in der Zeit, in der an dem Bebauungsplan gearbeitet wird, keine Tatsachen geschaffen werden können. Alle Bauten, die vielleicht sonst genehmigungsfähig wären, können nicht errichtet werden. Dies gelte laut Exner nach dem Gerichtsurteil auch für die Wasserflächen. Der Zaun zwischen Grundstück und Ufer, den Anlieger und SPD-Stadtverordneter Wolfhard Kirsch per Klage durchsetzen will, fällt laut Exner ebenso unter die Veränderungssperre. Deshalb gebe es für derlei Abgrenzungen keine Chance für eine Genehmigung. Gegenüber den PNN forderte Exner den SPD-Stadtverordneten Kirsch zudem auf, „über sein öffentliches Mandat nachzudenken – und darüber, ob er die Interessen derer, die ihn mit diesem Mandat beauftragt haben, noch vertritt“. Grund sei, dass Kirsch „private Interessen derartig in den Vordergrund“ stelle.

Am Griebnitzsee befinden sich rund 80 Ufergrundstücke. 22 davon sind rückübertragen worden. Gestritten wird, ob der ehemalige Grenzpostenweg öffentlich genutzt werden kann. SCH

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })