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Landeshauptstadt: Gericht bestätigt Kuttenverbot für Rockerclub

Potsdam - Mitglieder der Motorradclubs „Hells Angels“ dürfen nicht in ihrer einheitlichen Kuttenkluft beim Prozess gegen drei Angels-Rocker vor dem Landgericht Potsdam auftreten. In einem Eilverfahren hat am gestrigen Montag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Potsdamer „Kuttenverbot“ bestätigt.

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Potsdam - Mitglieder der Motorradclubs „Hells Angels“ dürfen nicht in ihrer einheitlichen Kuttenkluft beim Prozess gegen drei Angels-Rocker vor dem Landgericht Potsdam auftreten. In einem Eilverfahren hat am gestrigen Montag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Potsdamer „Kuttenverbot“ bestätigt. Dort müssen sich seit Mitte November drei Mitglieder der „Hells Angels“ wegen Schutzgelderpressung verantworten. Sie sollen den Inhaber eines Tattoostudios in Beelitz bedroht haben. Der Landgerichtspräsident hatte den „Hells Angels“ aus Sicherheitsgründen verboten, in ihren Kutten mit den Insignien des Klubs den Prozess zu besuchen. Dies sei durch das Hausrecht am Landgericht gedeckt, entschied das OVG. Das von einzelnen Mitgliedern ausgehende Bedrohungspotenzial spiele eine Rolle, Zeugen könnten sich beeinträchtigt fühlen. axf

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