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Aus dem GERICHTSSAAL: Gericht: „Das sieht schon fast wie ein kleiner Raubzug aus!“

Ladendiebin im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht / Objekt der Begierde: Slips, Tops und Pullis

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Aus dem GERICHTSSAALLadendiebin im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht / Objekt der Begierde: Slips, Tops und Pullis „Sie hätten es wirklich besser wissen müssen“, rügt Amtsrichter Wolfgang Peters das Häufchen Unglück auf der Anklagebank. Maja M. (23, Name geändert) kam während ihrer Ausbildung zur Justizverwaltungs-Fachangestellten mit Gesetzen und Paragrafen in Verbindung. Doch dass man nicht stehlen darf, weiß eigentlich jedes Kind. „Es war das erste Mal“, beteuert die Potsdamerin – inzwischen studiert sie Sozialpädagogik – zu Beginn ihres beschleunigten Verfahrens leise. „Und wenn ich alleine gewesen wäre, hätte ich mich das auch gar nicht getraut.“ Laut Anklage steckte Maja M. am 6. August dieses Jahres bei H&M in der Brandenburger Straße Tops, Slips, Pullover, Boxershorts und Badehosen im Gesamtwert von 111,60 Euro in ihre Sporttasche, um sie an der Kasse vorbeizuschmuggeln. Doch sie hatte die Rechnung ohne die wachsamen Augen des Ladendetektivs gemacht. Der nahm ihr die Beute an Ort und Stelle wieder ab. „Das sieht schon fast wie ein kleiner Raubzug aus“, konstatiert der Vorsitzende. „Wie kam es denn dazu?“ Die junge Frau schaut beschämt zu Boden. „Ich war mit meiner Freundin verabredet, wir wollten Eis essen. Dann sind wir durch die Stadt geschlendert.“ Sie seien in einige Geschäfte gegangen, allerdings ohne die Absicht, irgend etwas zu kaufen. „Und klauen wollten wir schon gar nichts“, betont Maja M. Bei der schwedischen Textilkette sei ihnen aufgefallen, dass sich an den Waren keine Sicherungsetiketten befanden. „Da waren wir dann so blöd und haben die Sachen eingesteckt“, gesteht die Angeklagte. „Wir haben wirklich gedacht, das merkt keiner.“ „Wie fühlen Sie sich denn jetzt?“, fragt der Vorsitzende. Maja M. schluckt. „Nicht so gut. Das mache ich bestimmt nicht wieder.“ Richter Peters setzt noch eins drauf: „Sie wollen einmal Sozialarbeiterin werden. Als solche müssen Sie auch kriminalitätsvorbeugend wirken.“ Gäbe es im Gerichtssaal ein Mauseloch, würde die ertappte Diebin darin verschwinden. So klein fühlt sie sich inzwischen. Obwohl Ersttäterin, käme eine Verfahrenseinstellung in ihrem Fall nicht in Betracht, stellt der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft klar. Die Angeklagte habe schließlich nicht nur einmal zugegriffen. Zudem seien 111 Euro kein Pappenstiel. Er plädiert auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro. Das Gericht schließt sich dem an. Maja M. akzeptiert das Urteil. „Sie können Ratenzahlung beantragen“, gibt ihr der Vorsitzende mit auf den Weg. „Sie können die Strafe aber auch abarbeiten.“ Hoga

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