zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Gericht: Eine unseriöse Nacht- und Nebelaktion

Ledersitze aus gestohlenem Audi A 4 zu Spottpreis erworben / 1500 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALLedersitze aus gestohlenem Audi A 4 zu Spottpreis erworben / 1500 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei Pawel P.* (29) ist Pole. Und er macht Geschäfte mit Autos. Diese Passion brachte den Arbeitslosen gestern auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Hier erklärte der Mann allen Ernstes, es sei ihm keinesfalls komisch vorgekommen, dass ihn Landsleute am 19. April ins Brandenburgische bestellten, ihm bei Nacht und Nebel auf einem Baumarkt-Parkplatz vier helle Ledersitze eines Audi A 4 zum Spottpreis von 500 Euro anboten. „Woher sollte ich wissen, dass die aus einem gestohlenen Auto stammen“, fragte er. „Ich könnte Ihnen eine Rechnung über 750 Euro für total neue Ledersitze präsentieren.“ Doch genau da liegt der Hase im Pfeffer. Pawel P. – vorbestraft wegen mehrfacher gewerbsmäßiger Hehlerei – hatte für den konkreten Fall keinen Beleg über die Rechtmäßigkeit des Kaufs. Und die Polizisten, die ihn wenig später festnahmen, glaubten ihm kein Wort. Auch Richterin Kerstin Devriel hegte arge Zweifel an der Aussage des Angeklagten. „Ein nächtliches Treffen auf einem abgelegenen Parkplatz riecht förmlich nach einem unseriösen Geschäft“, gab sie zu bedenken. Pawel P. hielt dagegen: „Ich hätte nicht geglaubt, dass man mir in Deutschland gestohlene Sitze anbieten würde.“ Damit hätte der Angeklagte rechnen müssen, betonte die Vorsitzende, zumal er kein unbeschriebenes Blatt ist. „Was wollten Sie mit den Sitzen eigentlich anfangen?“, hakte sie nach. Pawel P. druckste herum, erklärte, er hätte sie in eines seiner eigenen Autos einbauen wollen, das momentan über keine Sitzgelegenheiten verfüge. Danach hätte er den Wagen verkaufen wollen. „Also sollten sie doch für`s Geschäft sein“, konstatierte die Richterin. Ottmar P. (45) fuhr den gestohlenen und später ausgeschlachteten Audi A 4 als Dienstwagen. „Er wurde in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar dieses Jahres in Berlin gestohlen“, erinnerte er sich im Zeugenstand. „War das Auto mit solchen Ledersitzen ausgestattet?“, vergewisserte sich der Staatsanwalt, zeigte dem Zeugen entsprechende Fotos in der Akte. Ottmar P. nickte. „Ich bitte um einen Freispruch“, verkündete Pawel P. in seinem letzten Wort. Nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin hoffte er dann auf ein mildes Urteil. Schließlich habe er aus seinem Fehler gelernt, werde künftig nichts mehr ohne Rechnung kaufen. „Der Angeklagte bestreitet, gewusst zu haben, dass die Sitze Diebesgut sind. Auch will er die Leute, die ihm den Kauf vermittelten, namentlich nicht kennen. Alle Indizien sprechen gegen ihn“ so der Staatsanwalt. Er beantragte Pawel P. wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro zu verurteilen. Das Gericht entschied ebenso. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })