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Aus dem GERICHTSSAAL: Gericht: Eine wirklich krumme Geschichte ...

... von einem gestohlenen und dann selbst gefertigten Mopedkennzeichen

Stand:

„Ich glaube Ihnen diese krumme Geschichte. Die ist so verrückt, das kann man einfach nicht erfinden“, erklärt Amtsrichterin Waltraud Heep, stellt dann das Verfahren gegen Leon L.* (26) auf Kosten der Staatskasse ein.

Leon L. wurde am 27. Juli in der Breiten Straße von der Polizei gestoppt, weil an seinem Moped ein selbstgefertigtes Kennzeichen prangte. Die Beamten glaubten den Unschuldsbeteuerungen des jungen Mannes nicht, erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz sowie Urkundenfälschung.

„Ich wusste wirklich nichts von dem falschen Schild am Moped“, beteuert der junge Mann während des beschleunigten Verfahrens. „Allerdings kann ich mich daran erinnern, dass es ziemlich fest angebracht war. Ich musste es an Ort und Stelle entfernen. Es ging ganz schön schwer ab.“ Das Zweirad gehöre seinem Lebenspartner. Es sei auch ordentlich versichert, werde jedoch selten genutzt. Im Juni sei das amtliche Kennzeichen des Gefährts auf einem Parkplatz entwendet, dies umgehend der Polizei gemeldet worden. Am Tag, an dem Leon L. das Kleinkraftrad nutzte, habe er sich sicherheitshalber eine Kopie der Diebstahlsanzeige in die Tasche gesteckt. Doch das nutzte ihm nichts. Es stellte sich heraus, dass Fahrgestell-Nummer des Mopeds und darauf ausgestellter Versicherungsvertrag nicht übereinstimmen. Bis geklärt war, dass doch alles seine Richtigkeit hat, der Versicherungsvertreter zugab, sich beim Ausfüllen der Police verschrieben zu haben, hatten Justitias Mühlen schon zu mahlen begonnen.

Eigentlich habe er am 27. Juli mit dem Moped fahren wollen, erzählt Dietmar D.* (49) im Zeugenstand. Um ungeschoren durch die Stadt zu kommen, habe er sich ein Kennzeichen gebastelt, das allerdings anders aussah als die amtlichen, und am Moped befestigt. „Es sollte ja keine Totalfälschung sein“, gesteht der Lebensgefährte des Angeklagten. Doch dann habe Leon L. dummerweise das Rad genommen. „Als er nach Hause kam, hat er sich furchtbar aufgeregt, dass ihn die Polizei wegen des falschen Schildes angehalten hat“, erinnert sich Dietmar D. „Ich hatte ihm vorher nämlich nichts davon gesagt.“

„Das Schild war aus Pappe. Die Umrandung fehlte und auch die Dauer der Gültigkeit“, so der Polizeibeamte Frank T. (49). Diese werde bei Mopedkennzeichen allerdings nicht per Siegel bestätigt. Richterin Heep wirft ein: „Da stellt sich die spannende Frage, ob man überhaupt von Urkundenfälschung sprechen kann.“ Allerdings sei deren Klärung für das Verfahren gegen Leon L. „glücklicherweise nicht vonnöten“. Ihm könne kein Vorsatz vorgeworfen werden. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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