Landeshauptstadt: Gericht entscheidet gegen Bauverein
Babelsberg - Die Straßenreinigungs-Gebühren bleiben weiter strittig – aber die Potsdamer Straßenreinigungs-Satzung hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Sie sei inhaltlich nicht zu beanstanden, befanden die Richter.
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Babelsberg - Die Straßenreinigungs-Gebühren bleiben weiter strittig – aber die Potsdamer Straßenreinigungs-Satzung hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Sie sei inhaltlich nicht zu beanstanden, befanden die Richter. Die Entscheidung geht auf einen Normenkontroll-Antrag der sechs Potsdamer Wohnungsbauunternehmen zurück, die im Arbeitskreis Stadtspuren zusammengeschlossen sind. Sie hatten vor allem das erneuerte Straßenverzeichnis angezweifelt, nach dem einige Straßen nun teurer geputzt werden, teilte Stadtspuren-Sprecher Carsten Hagenau gestern den PNN mit. Über die ebenfalls infrage gestellte Satzung der Straßenreinigungs-Gebühren habe das Oberverwaltungsgericht aber noch nicht geurteilt. Stadtspuren stellen die neue Berechnungsart infrage. Die Stadt kalkuliert die Gebühren auf Basis der Grundstücks-Frontlänge. Dies führe zu höheren Abgaben, sagte Hagenau. Den Normenkontroll-Antrag hatte stellvertretend für Stadtspuren die Genossenschaft „Bauverein Babelsberg“ gestellt. PNN
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