Landeshauptstadt: Gericht erlaubt kleinere Ausschüsse Juristische Niederlage für Bürgerbündnis und AfD
Die Stadt-Fraktionen vom Bürgerbündnis und von der Alternative für Deutschland (AfD) haben am Potsdamer Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Richter haben die von den zwei Fraktionen eingereichte Klage gegen eine Verkleinerung der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung abgewiesen.
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Die Stadt-Fraktionen vom Bürgerbündnis und von der Alternative für Deutschland (AfD) haben am Potsdamer Verwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Richter haben die von den zwei Fraktionen eingereichte Klage gegen eine Verkleinerung der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung abgewiesen. Das geht aus dem den PNN vorliegenden Urteil zu der Klage hervor.
Bei dem Verfahren ging es um den mit der Mehrheit der Rathauskooperation aus SPD, CDU, Grünen und Potsdamer Demokraten gefassten Beschluss, die Größe der Fachausschüsse von bisher elf auf sieben Mitglieder zu reduzieren. Dadurch sitzen in diesen Gremien nur Vertreter von SPD, Linke, CDU, Grünen und je nach Losglück vom Bürgerbündnis oder von der Fraktion Die Andere. Kleinere Gruppen wie die AfD sind gar nicht vertreten. Diese Regelung verstoße unter anderem gegen das Demokratieprinzip, hatten die Kläger moniert.
Das sehen die Potsdamer Richter anders: Inhaltlich sei der Beschluss zur Reduzierung der Ausschüsse nicht zu beanstanden. Denn eine Kommunalvertretung wie das Stadtparlament sei in seiner Organisationshoheit grundsätzlich frei und müsse sich auch bei der Größe von Ausschüssen ausschließlich von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten lassen.
Zugleich greifen die Richter wesentliche Argumentationslinien der Rathauskooperation auf: So dienten Fachausschüsse als fachlich spezialisierte Untergremien des Stadtparlaments der Beschleunigung der Willensbildung im Plenum. Allerdings würde dieser Entlastungseffekt mit zunehmender Größe der Ausschüsse abnehmen, so die Richter – das hatte auch die Rathauskooperation angeführt. Für kleinere Fraktionen bestehe auch kein Anspruch, in den Ausschüssen vertreten zu sein, erklärte das Gericht in seiner Entscheidung. Alle Fraktionen hätten zumindest ein Teilnahmerecht für die Sitzungen der Ausschüsse – und zudem seien alle Parteien und Wählergemeinschaften im ebenfalls erweiterten Hauptausschuss vertreten. Damit seien auch die Informations- und Mitwirkungsrechte kleinerer Fraktionen gewahrt, befanden die Richter.
Bürgerbündnis-Fraktionschef Wolfhard Kirsch erklärte den PNN, er habe Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über diese wird nun am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest. HK
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