Aus dem GERICHTSSAAL: Gericht: Misshandlung des Kleinkindes nicht klar erwiesen
Potsdamer wegen Freiheitsberaubung und Widerstandes gegen Polizeibeamte verurteilt
Stand:
Aus dem GERICHTSSAALPotsdamer wegen Freiheitsberaubung und Widerstandes gegen Polizeibeamte verurteilt Übertrieb Jana J.* (25), als sie am 4. August 2004 vom Balkon ihrer Wohnung im Kirchsteigfeld die Polizei alarmierte? Die junge Frau erzählte den Beamten erregt, ihr betrunkener Lebensgefährte Ramon R. habe den gemeinsamen 15 Monate alten Sohn geschubst, so dass das Kind am Mund blute, sie überdies mit dem Kleinen in ihren eigenen vier Wänden eingesperrt. Oder will sie den Partner schützen, der nach dem vermeintlichen Übergriff kurzzeitig verhaftet wurde und bis zum 30. März dieses Jahres der Wohnung sowie Frau und Kind fernbleiben musste? „Wir haben uns gestritten. Ramon ging ins Kinderzimmer. Kurz danach hörte ich einen lauten Schrei“, so Jana J. vor Gericht. Der kleine Leon* habe in seinem Bettchen gesessen und aus dem Mund geblutet. „Na ja, direkt gesehen habe ich nicht, dass er das Kind geschubst hat“, räumte die Ungelernte gestern ein. „Das habe ich damals nur gesagt, weil ich so wütend auf meinen Freund war.“ Der Arzt im Krankenhaus, wo Leon vorsorglich aufgenommen wurde, habe ihm eine blutende Mundwinkelverletzung attestiert, ihr jedoch gesagt, die könne der Kleine sich aus Versehen auch selbst zugefügt haben. „Ich habe meinen Sohn nicht angefasst“, beteuerte Ramon R.* (26) auf der Anklagebank. Allerdings gab er zu, seine Freundin in der bewussten Nacht in der Wohnung eingesperrt zu haben. „Sie wollte mit dem Kind durch den Wald zu ihrer Mutter laufen. Ich fand, das sei zu gefährlich. Deshalb habe ich die Wohnung verschlossen und den Schlüssel in die Gegend gepfeffert.“ Amtsrichterin Dr. Birgit von Bülow wunderte sich. „Sie waren also auch noch drin?“ Ramon R. nickte. „Als die Polizei kam und mich aufforderte, die Tür zu öffnen, konnte ich den Schlüssel nicht finden. Aber die Beamten haben mir vorgeworfen, ich würde absichtlich nicht aufmachen“, erzählte der Grünanlagenpfleger. „Ich bat Frau J., mir das Kind über den Balkon hinauszureichen, damit nicht noch mehr passiert“, erinnerte sich die Polizeibeamtin Anita P. (47) im Zeugenstand. Im selben Moment sei der aggressiv wirkende Angeklagte über die Brüstung gesprungen und habe sich ihr in den Weg gestellt. „Mein Kollege ging dazwischen. Da schubste er ihn weg. Beide gingen zu Boden.“ Wenig später sei es gelungen, dem sich heftig wehrenden Ramon R. Handfesseln anzulegen und ihn zur Blutprobe ins Präsidium zu bringen. Ergebnis derselben: 1,33 Promille. Das Gericht stellte den Vorwurf der Körperverletzung im Hinblick auf die klar erwiesene Freiheitsberaubung sowie den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Ramon R. wurde verwarnt. Führt er sich zwei Jahre straffrei, braucht er eine angedrohte Geldstrafe von 400 Euro nicht zu bezahlen. „Damit Sie sich künftig besser im Leben zurechtfinden, wird Ihnen ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. „Und lassen Sie die Finger vom Alkohol“, rät die Vorsitzende. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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