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Landeshauptstadt: Gericht: Recht des Bürgers nicht verletzt

Hadlich: Ohne Regelung „kein Recht auf gerechte Fragen“ / Offenbar keine weiteren Klagen zu erwarten

Stand:

Mit so großer Spannung wie gestern ist eine Gerichtsentscheidung in Potsdam wohl selten erwartet worden: Würde das Verwaltungsgericht die Bürgerbefragung zum Landtagsneubau stoppen – und damit den scheinbar letzten Weg verschließen, das Bauvorhaben in der Potsdamer Mitte doch noch wiederzubeleben? Vor der Entscheidung, die innerhalb weniger Stunden am Nachmittag getroffen wurde, zeigten sich beide Seiten zuversichtlich: Die Stadt rechnete sich gute Chancen aus, ebenso der 24-jährigen Potsdamer Student Mario Schenk, der vor Gericht gezogen war. Letztlich lehnten die Richter den Eilantrag ab – der Student sei nicht in seinen Rechten verletzt, so die Begründung. Die Folge: Die Bürgerbefragung zu den Standorten für den Landtagsneubau kann starten.

Bei der Entscheidung offenbar nicht mitgewirkt hat der Präsident des Verwaltunggerichts Claus Peter Ladner. Kläger Schenk hatte Ladner für vermutlich befangen erklärt, weil dieser sich den PNN gegenüber für einen Neubau auf dem Stadtschloss-Areal geäußert hatte.

Die drei Richter der 2. Kammer schlossen sich in ihrer Entscheidung offenbar weitgehend der Stellungnahme von Oberbürgermeister Jann Jakobs an, der damit Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert beauftragt hatte. Dieser hatte auf elf Seiten argumentiert, dass es kein einklagbares Recht auf eine Bürgerbefragung gebe. Insofern könne Kläger Schenk auch nicht in seinem Wahlrecht verletzt worden sein, wie er geltend gemacht hatte. Von den Vorwürfen, die Bürgerbefragung übe unzulässigen öffentlichen Druck auf die Stadtverordneten aus, die dann nicht mehr frei in ihrer Entscheidung seien, sei nicht der Kläger betroffen sondern die Abgeordneten. Deshalb könne er auch dies nicht geltend machen.

Ob die Fragen der Bürgerbefragung nach den Standorten eines Neubaus wie von Kläger Schenk bemängelt suggestiv sind, ließ die Stadt scheinbar offen. Da Bürgerbefragungen aber in der Gemeindeordnung nicht geregelt seien, so der Leiter des Potsdamer Oberbürgermeisterbüros Wolfgang Hadlich, gebe es auch „kein Recht auf gerechte Fragen“.

Dass die Gemeindeordnung Bürgerbefragungen nicht explizit vorsieht, stellt laut der juristischen Stellungnahme der Stadt keine Hürde dar. Dabei beruft sich die Stadt auf den Paragrafen 16 der Gemeindeordnung, der die „Unterrichtung der Einwohner“ regelt. Bei „wichtigen Planungen und Vorhaben“ müssten diese „möglichst frühzeitig“ über die Vorhaben samt Ziel, Zweck und Auswirkung informiert werden. Bestehe ein „besonderes Bedürfnis“, so die Gemeindeordnung, „soll den Einwohnern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden“. In welcher Form und im Falle der Befragung mit welchen Fragen, entscheiden nach Meinung der Stadt die Stadtverordneten.

Ein juristisches Vorgehen gegen die Bürgerbefragung von anderer Seite schien gestern nicht zu erwarten. Wolfram Meyerhöfer von der Fraktion Die Andere, welche die jetzige Form der Befragung abgelehnt hatte, erklärte gestern gegenüber den PNN, seine Fraktion habe beschlossen, „auf keinen Fall“ gegen die Bürgerbefragung zu klagen. Die Andere habe die Bürgerbefragung immer gefordert, es widerspreche „unserem ureigensten Konzept“, nun dagegen vor Gericht zu ziehen.

Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) sagte gestern, ihm bereite die Befragung „keinerlei Bauchschmerzen“. Er betonte aber, Bauherr des Landtagsneubaus bleibe das Land und die letztliche Entscheidung werde von den Landtagsabgeordneten getroffen.

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