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Landeshauptstadt: Gericht: Stadtwerke müssen Halle öffnen Saunabetreiber erhielt einstweilige Verfügung /

Paffhausen nicht berechtigt, Sauna zu schließen

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Die Ausgangslage war einfach: Frank Bohn wollte gestern die Öffnung der Sauna in der Schwimmhalle Am Brauhausberg gerichtlich durchsetzen, die Stadtwerke als Verklagte wollten dies verhindern. In dem Zivilgerichtsprozess am Landgericht Potsdam unterlag Goliath gegen David: Denn den Stadtwerken wurde per einstweiliger Verfügung bis zum Hauptsacheverfahren richterlich auferlegt, den Zugang zur Sauna in der geschlossenen Schwimmhalle unter Androhung von Haft und Ordnungsstrafe wieder frei zu machen. Das Urteil wurde gestern Abend kurz vor Beginn des städtischen Hauptausschusses verkündet, in dem Stadtwerke-Chef Peter Paffhausen die Öffnung der inzwischen als übergangsweise sanierungsfähig betitelten Halle bis zum 15. Mai ankündigte. Die City-Sauna in der Schwimmhalle soll laut Bohn bereits heute um 9 Uhr wieder öffnen.

Nach der zweieinhalbstündigen Gerichtsverhandlung am Vormittag wandelte Paffhausen zwischen Bauaufsicht und Oberbürgermeisterbüro in der Potsdamer Verwaltung umher, um über den Sachstand zu informieren. Denn die Richterin hatte in der Verhandlung bereits zu erkennen gegeben, dass die Stadtwerke nicht berechtigt seien, einem Pächter wegen Baumängeln am Haus das Geschäft zu schließen. Dafür gebe es die Bauaufsicht, doch gab es von dieser bis zur gestrigen Verhandlung kein Schreiben, das eine Nutzung der Anlagen untersagte. Lediglich der Hinweis, dass Paffhausen richtig gehandelt habe, steht in dem Schreiben der Bauaufsicht vom 13. Februar. Der Anwalt von Bohn, Frank-W. Hülsenbeck, wertete dieses als „Gefälligkeitsschreiben der Stadt“ und zweifelte eine Nutzungsunterlassung durch die Bauaufsicht an. Sollte diese doch noch kommen, werde er sofort zum Verwaltungsgericht gehen und dort erneut das Verfahren anstreben. Dann würden Sachverständige aussagen und den wahren Zustand der als von den Stadtwerken als einsturzgefährdet titulierten Halle preisgeben müssen, erklärte Hülsenbeck.

Die Standsicherheit der Halle war bereits im Jahr 2005 Gesprächsthema zwischen Bohn und Paffhausen. Denn die beiden verhandelten im Vorjahr im Zuge der Niemeyer-Planung über eine Auflösung des bis 2016 laufenden Pachtvertrages von Bohn für die Sauna. Bohn sagte gestern während der emotional geführten Debatte im Gerichtssaal – er wandte sich mehrfach lautstark mit den Worten: „Sie sollten sich schämen“ an Paffhausen, die Stadtwerke-Justiziarin sowie die Anwälten –, der Stadtwerke-Chef habe damals schon gefragt: „Und was machen sie, wenn die Halle einstürzt?“. Paffhausen erklärte später gegenüber seinen Anwälten, dies sei nur so dahin gesagt gewesen. Öffentlich wollte er sich nur „ein klein wenig gegen den Eindruck verwehren, dass wir, der Monopolist, den Mittelständler platt machen wollen“.

Richterin Zernecke ließ während der Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Stadtwerke bei der Hallenschließung umsichtig gehandelt hätten, doch hätten sie kein Recht gehabt, dem Pächter den Zugang zu seiner Sauna zu verwehren. Paffhausen machte während der Sitzung das Angebot, Bohn bekomme als ersten Schritt ein zinsloses Darlehen in Höhe von 10 000 Euro, im Gegenzug soll er die Klage zurück ziehen. Bohn wollte eine Entscheidung und wird nun Schadensersatzansprüche geltend machen. Der nächste Gerichtstermin steht im März an.

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