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Landeshauptstadt: Gern, aber nie zu viel

Potsdam hat im vergangenen Jahr 2,2 Millionen Euro Verwarn- und Bußgelder eingenommen

Stand:

Es tut weh, wenn unterm Scheibenwischer wieder mal ein Knöllchen klemmt oder ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens in den Briefkasten flattert. Doch ohne kostenpflichtige Ermahnungen geht es nicht. Appelle, sich ordnungsgemäß zu verhalten, fruchten wenig. Insgesamt 2,2 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern nahm die Stadt im vergangenen Jahr ein. Die Bereichsleiterin der Bußgeldstelle, Karin Grochowski-Diehl, muss jedoch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen schon wieder eine Zunahme feststellen. Auch frischangelegte Grünstreifen seien oft so schnell zugeparkt, dass sie kaum den ersten Rasenschnitt überständen. Da helfe zur Aufbesserung der Moral eben nur das Verwarn- oder Bußgeld. Letzteres wird sofort ausgesprochen, wenn der Verkehrssünder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h erwischt wird oder wenn er sein Verwarngeld nicht in angemessener Frist bezahlt, um die häufigsten Beispiele zu nennen.

Knöllchen sind der Stadt liebste Einnahme. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 103 702-mal Verwarnungen wegen falschen Parkens. 92 131 Verkehrssünder zahlten, über 11 571 taten es nicht und bekamen einen Bußgeldbescheid, einige verweigerten sogar dann noch hartnäckig die Zahlung und so wird zwangsvollstreckt. Im fließenden Verkehr (der ist vorwiegend Polizeiangelegenheit) gab es wegen zu schnellen Fahrens durch die Stadt 39 914 kostenpflichtige Verwarnungen und 6545 Bußgeldbescheide. Zumeist wurde über 10 km/h zu schnell gefahren, 240-mal wurden bei 31 km/h und mehr Geschwindigkeitüberschreitung sogar Fahrverbote ausgesprochen.

Die Ordnungshüter der Stadt hätten sich mit ihren Bescheiden bisher immer im gesetzlichen Rahmen bewegt, so die Bereichsleiterin. „Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlte und vor Gericht gezogen ist“, sagt sie, „ wurde unsere Bußgeldhöhe bisher immer bestätigt. Manchmal legte das Gericht sogar noch nach. Nie aber haben wir überzogen“, so Grochowski- Diehl. Natürlich komme es auch mal vor, dass ein Bußgeld ungerechtfertigt erhoben werde oder sich ein Grenzfall einstelle. „Wir sind alle nur Menschen“, rechtfertigt sie ungewollte Fehler. Man zeige sich in solchen Situationen aber immer entgegenkommend, behauptet Karin Grochowski-Diehl. Und sie nennt Fälle, in denen der Bereich sogar besonders kulant war. Als zum Beispiel ein Vater zu lange vor dem Krankenhaus parkte, weil sich sein Töchterchen mit der Geburt verspätete oder jemand mit eingegipstem Bein einen Behindertenparkplatz nutzte, habe man das Verwarngeld erlassen. Für falsches Verhalten im Straßenverkehr gebe es grundsätzlich einen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, der die Höhe von Bußgeldern festlegt, erklärt die Fachfrau. Und der sei auch für Ungereimtheiten verantwortlich, die es aber schon seit Jahren gebe und die offensichtlich noch keinen solchen Ärger verursacht hätten, dass sie abgestellt worden seien. Stellt zum Beispiel jemand sein Auto auf einem Parkplatz ab, ohne einen Parkschein zu ziehen, wird das mit fünf Euro geahndet. Zieht er einen Parkschein und überzieht die Parkzeit um eine Stunde, kostet das 15 Euro.

Wesentlich schwieriger ist es offensichtlich, anderen Sündern auf die Spur zu kommen. Etwa Bello auf frischer Tat zu ertappen, wenn er sein Häufchen auf die Straße setzt. Zumal bei einer Hundehalterkontrolle nur ein Polizist den Ausweis verlangen und den Hundebesitzer festhalten darf. Deshalb wurden bei Verstößen gegen die Stadtordnung 2006 nur 109 Verfahren eingeleitet unter anderem wegen Verunreinigung von Wegen und Plätzen oder Nichteinhaltung des Leinenzwanges bei Hunden. H. Dittfeld

H. Dittfeld

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