Aus dem GERICHTSSAAL: Gesammelte Anklagen
Schöffengericht für mehrere Straftaten zuständig
Stand:
Beide Angeklagten haben einiges „auf dem Kerbholz“. Ronny R.* (31) – groß, kräftig und kahlgeschoren – sitzt derzeit wegen mehrerer Körperverletzungen und Trunkenheitsfahrten in der Justizvollzugsanstalt Wulkow. Sein tätowierter Kumpel Sebastian S.* (29) stand während der Straftat, die ihm zur Last gelegt wird, unter Bewährung. Am 2. Juni vorigen Jahres soll das Duo bei Bekannten zu einem Spieleabend eingeladen gewesen sein. Als der Gastgeber, von Müdigkeit übermannt, sein Bett aufsuchte, sollen Ronny R. und Sebastian S. dessen auf der Treppe des Zweifamilienhauses abgelegte Gürteltasche durchsucht, sein Handy sowie die Tageseinnahmen des Kfz-Meisters in Höhe von 908,16 Euro gestohlen haben. Während des gestrigen Prozesses vor dem Strafrichter schob einer dem anderen die Schuld in die Schuhe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte, das Verfahren an das Schöffengericht weiterzuleiten. Grund: Bei einer Verurteilung würden sowohl Ronny R. als auch Sebastian S. Sanktionen drohen, die über die Strafgewalt des Einzelrichters – sie liegt bei maximal zwei Jahren Freiheitsentzug – hinausgehen. Das Gericht folgte dem Antrag. Ebenso verfuhr es mit den nächsten zwei Anklagen, die ausschließlich Ronny R. betrafen. Der Mann mit der Türsteherfigur soll am 27. Mai 2008 vor einem Discounter „Schmiere gestanden“ haben, während bislang unbekannte Mittäter Alkohol und Lebensmittel entwendeten. Am 25. Dezember des Vorjahres soll Ronny R. von zwei Polizisten in der Berliner Straße beim Anbringen von zwei gestohlenen Kennzeichen an einem nicht zugelassenen Nissan ertappt worden sein.
Verteidiger Bodo Zielonka regte an, seinen Mandanten wegen dessen Alkohol- und Drogensucht ärztlich begutachten zu lassen. Der Vorsitzende gab zu bedenken: „Wenn er für schuldunfähig erklärt wird, kommt er möglicherweise nie mehr raus.“ Danach verlas die Staatsanwältin eine weitere Anklage gegen Ronny R. wegen gefährlicher Körperverletzung. „Das war ein ganz normaler Streit vor der Disko“, beteuerte er. „Weil es drin so eng war, haben mein Kumpel und ich jemanden angerempelt.“ Es stimme nicht, dass er seinem Kontrahenten an jenem 7. Dezember 2008 vor der Tür mit dem Schuh gegen den Kopf getreten habe. „Ich habe eine Bierpulle geschmissen. Danach hat er geblutet“, gestand der Angeklagte. „Aber die Situation hat sich bald wieder beruhigt.“ Das Opfer konnte sich nicht mehr erinnern – zu viel Alkohol. Es wunderte sich am nächsten Morgen nur über die mit mehreren Stichen genähte Platzwunde. Sein Cousin als Zeuge des Geschehens machte vor Gericht widersprüchliche Angaben. Um die Tat aufzuklären, beschloss der Vorsitzende, die namentlich bekannten Teilnehmer der Veranstaltung zu laden. Fortsetzung der Verhandlung ist am 24. August. (*Namen geändert.) Hoga
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