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Aus dem GERICHTSSAAL: Geschrumpfte Anklage

Gericht: Räuberische Erpressung nicht erwiesen

Stand:

Die Anklage klang richtig böse. Florian F.* (26) soll am 28. November 2007 in der Babelsberger Wohnung seines Bekannten Norman N.* erschienen sein und 70 Euro gefordert haben, auf die er keinen Anspruch hatte. Als der junge Mann die Herausgabe des Geldes verweigerte, soll Florian F. ihn in den Schwitzkasten genommen, später mit der Hand aus Wut gegen eine Wand geschlagen haben, wobei er sich verletzte. Anschließend soll er von Norman N. 10 000 Euro für ärztliche Behandlungskosten verlangt, ihm zwei Schläge ins Gesicht versetzt und gedroht haben, ihn umzulegen.

Als der Verängstigte aus seiner Wohnung fliehen wollte, soll Florian F. versucht haben, ihn daran zu hindern. Nach Abschluss der Beweisaufnahme schrumpfte die Anklage. Von räuberischer Erpressung war keine Rede mehr, auch nicht von Bedrohung. Übrig blieben versuchte Nötigung und Körperverletzung. Dafür wurde Florian F. gestern vom Schöffengericht zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Und er muss regelmäßig an einer Suchttherapie teilnehmen.

„Norman sollte das Geld für mich aufbewahren, bis ich aus dem Gefängnis komme. Er hatte es aber nicht mehr. Da haben wir aus Spaß gerangelt. Dabei hat Norman mir aus Versehen den Finger umgedreht. Der wurde ganz dick“, schilderte der mehrfach vorbestrafte Alkoholiker seine Version des Tatablaufs. „Ich habe gesagt, na toll, jetzt kommen auch noch Krankenhauskosten dazu. Ich habe Norman weder erpresst noch geschlagen. Aber so richtig kriege ich den Ablauf des Abends nicht mehr zusammen. Ich hatte getrunken.“

Später habe er erfahren, Norman N. würde durch Potsdam rennen und erzählen, er wolle ihn töten. Da habe er ihm einen Brief geschrieben und klargestellt, dass er keine Angst haben müsse.

„Ich habe einen Riesenschiss vor dem Angeklagten“, bekannte Norman N. (23) im Zeugenstand. „Der ist unter Alkoholeinfluss sehr aggressiv.“ Florian habe ihm an besagtem Abend „ein paar Knuffis gegeben“, ihn auch geschlagen und behauptet, er habe ihm den Finger gebrochen. Den habe er sich allerdings im Bad verletzt, vermutet Norman N. „Dann hat er in sehr ernstem Ton gesagt, ich muss ihm 10 000 Euro geben, weil er nicht krankenversichert ist. Direkt bedroht hat er mich nicht“, relativierte der Potsdamer eine frühere Aussage.

Inzwischen - so scheint es - hat Florian F. sein Leben im Griff. Er geht regelmäßig arbeiten, trinkt weniger, Drogen nimmt er überhaupt nicht mehr. Die Vorsitzende warnt dennoch: „Die Bewährung kann auch widerrufen werden, wenn Sie in den nächsten drei Jahren erneut betrunken auf dem Fahrrad erwischt werden.“ (*Namen geändert.) Hoga

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