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Landeshauptstadt: Gestohlenes am Ende teuer bezahlt

Von Gabriele Hohenstein Ertappte Langfinger gaben sich jetzt beim Amtsgericht die Klinke in die Hand. Geständig waren sie während des beschleunigten Verfahrens alle, die meisten überdies beschämt und reumütig.

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Von Gabriele Hohenstein Ertappte Langfinger gaben sich jetzt beim Amtsgericht die Klinke in die Hand. Geständig waren sie während des beschleunigten Verfahrens alle, die meisten überdies beschämt und reumütig. Als erste nimmt Marita N.* (48) auf der Anklagebank Platz. Die Potsdamerin steckte am 12. Februar dieses Jahres bei „Real“ in der Nuthestraße sieben Schachteln Pall Mall sowie zwei Päckchen HB im Gesamtwert von 32,85 Euro heimlich in ihre Tasche. „Ich habe es getan. Allerdings weiß ich wirklich nicht, was da über mich gekommen ist“, lässt die arbeitslose Bürokauffrau verlauten. Richter Wolfgang Peters pariert: „Jeder tut es, doch keiner weiß warum.“ Die Diebin schluckt, gibt schließlich zu, sie wollte sparen. Mittlerweile habe sie sich das Rauchen aus finanziellen Gründen abgewöhnt. Da Marita N. bis zu ihrem Fehltritt gesetzestreu durchs Leben ging, wird das Verfahren gegen sie eingestellt. Sie muss allerdings binnen eines Monats 200 Euro Geldbuße zahlen. Dafür hätte die zweifache Mutter eine Menge blauen Dunst in die Luft blasen können. Jens B.* (44) ließ am 21. März 2004 bei „Kaufland“ am Moosfenn zwei Autoglühlampen sowie eine Büchse Hundefutter „mitgehen“. Der Karosserieklempner scheint am Boden zerstört. „Das war hirnrissig, eine Riesendummheit. Ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, beteuert er. Der Vorsitzende – an derlei Sprüche gewöhnt – stoppt den Redefluss des Geschiedenen mit der Frage: „Und wie oft ist es schon gut gegangen?“ Jens B. wirkt empört. „Es war das erste und auch das letzte Mal. Ich habe ja 80 Euro für diverse Einkäufe bezahlt. Da hätten die 28 Euro den Kohl auch nicht mehr fett gemacht.“ Sichtlich erleichtert nimmt der Angeklagte die richterliche Quittung über 200 Euro Bußgeld für seinen „bargeldlosen Einkauf“ entgegen. Eine Wetterfunkstation stach am 27. Februar 2004 Christoph S.* (35) im „Kaufland“ ins Auge. Der geforderte Preis von 14,99 Euro war ihm allerdings zu hoch. „Da habe ich das Ding eingesteckt“, so der gelernte Tischler. „Das war ein Fehler. Ich weiß, dass ich dafür geradestehen muss.“ Weil der Mann in der Vergangenheit bereits wegen Beleidigung mit dem Gesetz kollidierte, kann er nicht mehr auf eine Geldbuße hoffen. Die Staatsanwältin beantragt, den Familienvater wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 500 Euro zu verurteilen. „Teure Wetterstation“, kommentiert der Angeklagte in seinem letzten Wort trocken. „Aber ich bin ja selbst schuld.“ Das Urteil fällt mit 375 Euro etwas milder aus. (*Namen von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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