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Aus dem GERICHTSSAAL: Getreten, gewürgt, gestohlen 20-Jähriger muss drei Jahre und drei Monate in Haft

Aus dem GERICHTSSAAL Die Anklage klingt erschreckend. Am Himmelfahrtstag des Jahres 2004 soll Alexander S.

Aus dem GERICHTSSAAL Die Anklage klingt erschreckend. Am Himmelfahrtstag des Jahres 2004 soll Alexander S. (20) in Petzow das Zelt eines Bekannten aufgeschlitzt, den darin Schlafenden herausgezerrt, getreten, gewürgt und mit dem Tode bedroht haben. Noch brutaler – so die Staatsanwaltschaft – ging der Potsdamer am 30. Dezember gegen einen Jugendlichen Am Stern vor. Der 18-Jährige wurde bei Nacht und Nebel zu Boden gerissen, fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, mit den Füßen bearbeitet und gezwungen, in ein Auto zu steigen. Während der Fahrt zum Baggersee – ein Kumpel des Angeklagten saß am Steuer, ein weiterer auf der Rückbank – schlug Alexander S. mit Fäusten auf sein Opfer ein, erklärte dann, nun sein Gewehr aus dem Kofferraum zu holen und den Jugendlichen zu erschießen. Zwei weitere Anklagen – Benzindiebstähle aus am Straßenrand geparkten Autos – nehmen sich dagegen fast harmlos aus. Seit dem 31. Dezember 2004 sitzt Alexander S. in der JVA Wulkow in Untersuchungshaft. Exakt an diesem Tag wurde seine Tochter geboren. Die verletzte Ehre der Freundin sei es gewesen, die ihn am Männertag 2004 ausrasten ließ, betonte der Neun-Klassenabgänger gestern vor dem Jugendschöffengericht. Schon den ganzen Abend habe ein Bekannter seine Freundin „sexistisch angemacht“. „Sie heulte und wollte nach Hause. Aber ich war besoffen“, so der Angeklagte. Wieso er zum Cuttermesser griff, das Zelt zerschnitt, dann aufriss, als der vermeintliche Störenfried längst Ruhe gegeben hatte, vermochte Alexander S. nicht zu erklären. „Absichtlich gewürgt habe ich ihn nicht, bloß am Jackenkragen gegriffen und zur Rede gestellt“, minimierte er seinen Tatbeitrag. Der zweite Übergriff hatte seinen Ursprung offensichtlich in falsch verstandener Hilfsbereitschaft. Ein Kumpel habe eine SMS von der Freundin des späteren Opfers erhalten, deren Inhalt ihnen bedrohlich erschien, erinnerte sich Alexander S. Um den Aufenthaltsort des Mädchens zu erfahren, habe er sich deren Freund geschnappt und ihn „gebeten“, in sein Auto einzusteigen. Dort habe er ihm ein paar Schläge versetzt, räumte der damals unter Bewährung Stehende ein. Der angegriffene Asthmatiker berichtete allerdings von Würgemalen, Kopfschmerzen und der noch heute andauernden Angst, abends alleine rauszugehen. Das Gericht verurteilte Alexander S. wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Diebstahls in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. In diese Sanktion wurde ein Urteil von 2003 wegen versuchten schweren Diebstahls einbezogen.Hoga

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