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Aus dem GERICHTSSAAL: Getürkter Handysturz

Gericht: Versuchter Versicherungsbetrug erwiesen

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Aus dem GERICHTSSAALGericht: Versuchter Versicherungsbetrug erwiesen Zwei Stockwerke tief soll das teure Handy von Janina J.* (22) am 22. Juli 2003 gepurzelt, nach unsanfter Landung auf dem Kellerfußboden eines Hauses in sämtliche Einzelteile zerschellt sein. Während sie beim Treppensteigen in das Mobiltelefon sprach und unversehens stehen blieb, sei sie von der hinter ihr gehenden Melanie M.* angerempelt worden, schildert die Angestellte die Vorgeschichte des Missgeschicks. Als klar war, dass sich das Handy nicht mehr reparieren ließ, habe Melanie ihr angeboten, den Schaden von 499 Euro durch ihre Hausratversicherung regulieren zu lassen. Der Versicherung kam die Sache allerdings suspekt vor. Sie schaltete einen Gutachter ein. Der Experte stellte fest: Der vermeintliche Vorfall lässt sich nicht mit den Beschädigungen an dem Handy in Übereinstimmung bringen. Janina J. erhielt einen Strafbefehl über 600 Euro wegen versuchten Betruges, legte dagegen Einspruch ein. In der mündlichen Hauptverhandlung bleibt sie bei ihrer Version. Melanie M. (27) kann sich im Zeugenstand allerdings nicht mehr daran erinnern, ob sie an dem vermeintlichen Tattag die Treppe hoch- oder hinuntergingen, was sie überhaupt in dem Haus wollten noch wie das Mobiltelefon nach dem tiefen Fall konkret aussah. „Ich habe meine Versicherung aus Pflichtbewusstsein eingeschaltet, weil das relativ neue Handy durch meine Schuld kaputt gegangen ist“, erklärt sie. Mario D. (48), öffentlich bestellter Gutachter für die Bewertung und Feststellung von Schäden an Mobiltelefonen, wiederholt vor Gericht seine Feststellung: „Der Bruchschaden am Gehäuse und am Display kann so – wie beschrieben – nicht zustande gekommen sein. Lediglich eine Stauchung an der rechten oberen Ecke lässt sich mit einem Fall aus größerer Höhe erklären.“ Den Oberstaatsanwalt wundert''s, dass Melanie M. nicht wegen Beihilfe zum versuchten Betrug neben Janina sitzt. „Fehler kommen vor“, räumt er selbstkritisch ein. „Aber das lässt sich ja ausbügeln.“ Aus seiner Sicht plante die Angeklagte einen astreinen Versicherungsbetrug. Dem stimmt das Gericht zu. Das Urteil: 600 Euro Geldstrafe. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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