Landeshauptstadt: Gewählt und festgelegt?
Sechstklässler und ihre Eltern stehen derzeit vor der Wahl einer weiterführenden Schule. Ist damit der künftige Bildungsweg bereits festgeschrieben oder bleiben Möglichkeiten offen? Wie durchlässig sind die Bildungsgänge an brandenburgischen Schulen?
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Für die Mädchen und Jungen der 6. Klassen neigt sich die Grundschulzeit dem Ende zu. Gemeinsam mit ihren Eltern sind sie in diesen Wochen in den weiterführenden Schulen unterwegs, um sich über deren fachliche und pädagogische Profile zu informieren. Was verbindet, was unterscheidet die einzelnen Schulformen? Welche Abschlüsse kann man erreichen. Und ist mit der Wahl einer Oberschule, einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums schon der gesamte weitere Bildungsweg festgelegt?
Die Oberschule
führt auf direktem Weg in die Berufsausbildung. Nahe an der Praxis vermittelt sie neben einer gesicherten Grundbildung vor allem solche Fähigkeiten, die es den Schülern erleichtern, nach der 10. Klasse einen Beruf zu erlernen. Entsprechende Neigungen werden unterstützt.
Zwei leistungsabhängige Abschlüsse können erworben werden: die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) und die Fachoberschulreife (FOR). Letztere ermöglicht den Absolventen sich an einer Fachoberschule auf ein Studium an einer Fachhochschule vorzubereiten.
So genannte kooperativ organisierte Oberschulen bilden frühzeitig spezielle Klassen, die auf unterschiedlichem Niveau dem einen oder anderen Abschluss zustreben. Integrativ organisierte Oberschulen verzichten auf diese Unterteilung und bieten stattdessen in einigen Fächern ein Kurssystem mit unterschiedlichen Niveaustufen an. Schüler mit besonders guten Leistungen können hier nicht nur die Fachoberschulreife, sondern ebenso die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. So bleibt auch in der Oberschule der Weg zum Abitur offen. Sollte sich ein Kind überdurchschnittlich gut entwickeln und sich in der Oberschule unterfordert fühlen, kann es auch schon früher an ein Gymnasium wechseln. Möglich ist dies bis zur Jahrgangsstufe 8, weil sich bis zu diesem Zeitpunkt die Stoffinhalte ähneln und auch die Zahl der Unterrichtsstunden weitestgehend gleich ist.
Die Gesamtschule
eignet sich besonders für solche Kinder, die sich noch nicht sicher sind, ob sie einen Beruf erlernen oder studieren möchten. Alle Bildungsgänge sind hier gebündelt. Grund- und Erweiterungskurse und eine differenzierte Leistungsbewertung garantieren die Durchlässigkeit innerhalb der Schule. So können die Schüler, ohne sich frühzeitig festlegen zu müssen, nach der 10. Klasse eine berufliche Ausbildung beginnen, an die Fachoberschule wechseln oder bei entsprechenden Leistungen die gymnasiale Oberstufe besuchen. Der Bildungsgang zum Abitur allerdings dauert an einer Gesamtschule nach wie vor 13 Jahre und damit ein Jahr länger als am Gymnasium.
Das Gymnasium
zielt auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (AHR). Kinder, die sich für das Gymnasium entscheiden, sind wissenschaftlich interessiert und wollen studieren. Mit den Leistungsanforderungen einer vertieften allgemeinen Bildung bereiten sie sich bis zur 10. Klasse auf die gymnasiale Oberstufe vor. Wegen der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur auf zwölf Jahre werden die Stoffinhalte jetzt gestrafft und komprimiert. Mit der höheren wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung steigt daher ab der 9. Klasse die zeitliche Belastung der Schüler.
Wer das Gymnasium bereits nach der 10. Klasse verlassen möchte, kann auch hier die Berufsbildungs- bzw. Fachoberschulreife erwerben. Stellt sich heraus, dass ein Kind überfordert ist und eine Versetzung nicht schafft, kann es bei entsprechenden Leistungen nach den Sommerferien an eine Gesamt- oder Oberschule gehen, ohne die Jahrgangsstufe wiederholen zu müssen.
Schulen in freier Trägerschaft
werden in genehmigte und anerkannte Ersatzschulen unterschieden. Aus dem Namen der Einrichtungen geht grundsätzlich hervor, welcher öffentlichen Schulform sie entsprechen, ob es sich also um eine Oberschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium handelt. Die Zeugnisse und Abschlüsse von anerkannten freien Schulen gelten wie an entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Ist eine freie Schule noch nicht anerkannt, aber schon genehmigt, können die Schüler ihre Abschlussprüfungen extern an einer damit beauftragten Schule in einer so genannten Nichtschülerprüfung ablegen.
Das Oberstufenzentrum
bietet nach der 10. Klasse nicht nur die Möglichkeit, einen Beruf zu lernen. In einer Doppelqualifizierung können Jugendliche mitunter neben der Berufsausbildung auch die Fachhochschulreife erwerben und sich so auf ein Studium an einer Fachhochschule vorbereiten. Verfügt das Zentrum über eine gymnasiale Oberstufe, dann kann auch das Abitur abgelegt werden. Es hat den gleichen Wert wie das eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule. Allerdings können Unterschiede im Fächerangebot bestehen. Oberstufenzentren bieten zumeist berufsorientierte Schwerpunkte im Sozialwesen, in Wirtschaft oder Technik an.
Der Zweite Bildungsweg
steht auch Jahre nach der Schule alljenen offen, die als Schüler unter ihren Möglichkeiten geblieben sind und nun im Erwachsenenalter noch einmal durchstarten möchten. Oberstufenzentren und Schulen des Zweiten Bildungsweges bieten Abend- und Tageslehrgänge zum nachträglichen Erwerb der verschiedenen Schulabschlüsse an. Für die Teilnahme wird kein Schulgeld erhoben. Die erlangten Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. ahc
Weitere Hinweise gibt der Wegweiser „Wie weiter nach der Grundschule?“ des brandenburgischen Bildungsministeriums
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