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Landeshauptstadt: Gewerkschaft bedrängt Klinikum

Gespräche über Servicegesellschaft gefordert / Klinikanwalt droht Betriebsrat

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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di setzt das Klinikum „Ernst von Bergmann“ unter Druck. Der zuständige Gewerkschaftssekretär Georg Güttner-Mayer bestätigte den PNN auf Anfrage ein Schreiben, in dem Klinik-Chef Steffen Grebner „kurzfristig“ um Terminvorschläge für Gespräche gebeten wird. Thema soll speziell die als Tochterfirma ausgegründete Service-Gesellschaft des Klinikums sein, die im Gegensatz zum Mutterunternehmen noch keinen Tarifvertrag besitzt.

Mit dem Schreiben bezieht sich die Gewerkschaft auf einen der Hauptstreitpunkte im Dauerkonflikt zwischen Klinik-Spitze und Betriebsrat. Wie berichtet, hegt die Arbeitnehmervertretung den Verdacht, dass über die Service-Gesellschaft zunehmend billige Leiharbeiter im Klinikum eingesetzt werden sollen – etwa als Pflegekräfte. So solle Stammpersonal verdrängt werden, moniert der Betriebsrat.

Das Klinikum bestreitet das und verweist auf seine Bemühungen zur Lösung des Konflikts. So kündigte Grebner kürzlich an, erst in einem internen Ausschuss den zukünftigen Zuschnitt der Service-Tochter beraten zu wollen, ehe es Tarifgespräche geben könne. Die Gewerkschaft reagiert darauf überrascht. „Wir haben das Klinikum schon vergangenen Juli zu Verhandlungen aufgefordert“, so Güttner-Mayer. Er erinnerte an den Warnstreik im Oktober, als das Klinikum zuvor „keinen Verhandlungsbedarf“ gesehen habe. Nach der Aktion habe es Gespräche gegeben, zuletzt im Januar. „In Anbetracht dessen sind bei uns erhebliche Zweifel am Ernst der Verhandlungsbereitschaft des Klinikums entstanden“, so Güttner-Mayer. Sollte Grebner nicht auf den Brief reagieren, werde die Tarifkommission von ver.di über ein „neues Vorgehen“ beraten – eine indirekte Drohung.

Die Forderungen der Gewerkschaft an den Geschäftsführer sind dabei klar, so Güttner-Mayer: Grebner solle klarstellen, welche Berufe bei welchen Teilen des Klinikums angesiedelt sind – so müsse etwa eine im Klinikum arbeitende Pflegekraft per Arbeitsvertrag dem Haupthaus zugeordnet sein. Dies fordert auch der Betriebsrat, um eine „Ausweitung“ der Service-Gesellschaft zu verhindern.

Wie verbissen der Konflikt gerade zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat geführt wird, zeigte sich in dieser Woche auch bei einer stundenlangen Verhandlung am Potsdamer Arbeitsgericht. Dabei ging es um drei Mitarbeiter der Service-Gesellschaft, gegen deren Einsatz der Betriebsrat sein Veto eingelegt hatte. Zwei der Verfahren gewann das Klinikum, eines wird zu einem späteren Termin neu verhandelt – und neben den verzwickten juristischen Details war vor allem der harte Ton im Gerichtssaal interessant. So warf Klinik-Anwalt Thomas Kaufmann dem Betriebsrat eine „ideologisch motivierte Blockade“ vor und beschuldigte das Gremium, es wolle etwas regeln, „was ihm nicht zusteht.“ Der Betriebsrat wies dies zurück.

Indirekt drohte Kaufmann der Arbeitnehmervertretung gar, dem Klinikum zu empfehlen, den Paragraph 23 des Betriebsverfassungsgesetzes anzuwenden: Demnach kann ein Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Damaris Hunsmann, die Sprecherin des Klinikums, dementierte gegenüber den PNN allerdings solcherlei Absichten. H. Kramer

H. Kramer

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