Landeshauptstadt: Gewerkschafter teilt Furcht um Klinik-Verkauf
Innenstadt. Die Stadt bleibt Mehrheitsgesellschafter und Träger eines Gemeinschaftskrankenhauses.
Stand:
Innenstadt. Die Stadt bleibt Mehrheitsgesellschafter und Träger eines Gemeinschaftskrankenhauses. Eine Fusion darf nicht mit einer Reduzierung von Versorgungsleistungen verbunden sein. Die Rechte der Beschäftigten werden durch die Bindung an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gesichert. Die Zusagen aus dem Personalüberleitungsvertrag zur Rechtsformänderung – insbesondere der zugesicherte Kündigungsschutz – sind einzuhalten. Und die Gewerkschaft ver.di sowie der Betriebsrat sind von Anbeginn in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Das sind die Forderungen, die Ivo Litschke, Gewerkschaftssekretär der ver.di, gestern in Sachen Klinik-Fusion aufmachte: „Wir erwarten von den Stadtverordneten die Vorgabe von Eckpunkten bzw. Prämissen, unter denen die Fusionsverhandlungen zu führen sind.“ Als wesentlichen Knackpunkt benennt der Gewerkschafter die Zusammenführung der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Befürchtungen der Beschäftigten des Klinikums hinsichtlich eines eventuellen zielgerichteten Verkaufs an die Alexianer werden von Litschke geteilt. „Die finanzielle Situation der Kommunen und Städte werden voraussichtlich nicht besser, so dass die Stadt sehr schnell in die Verlegenheit kommen kann über Anteilsverkäufe nachdenken zu müssen.“ PNN
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: