Landeshauptstadt: Gewichtung der Vergleichsarbeiten halbiert
Nächste Vergleichsarbeiten der 6. Klasse am 18. und 26. November / Neuregelung bei den Kopfnoten
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Die umstrittenen zentralen Vergleichsarbeiten in der 6. Klasse fallen für die Zeugnisnoten künftig weniger ins Gewicht. Die Gewichtung für die Halbjahresnote wurde von 40 auf 20 Prozent halbiert, teilte das Bildungsministerium am Montag mit. Das neue Eignungsverfahren zum Gymnasium habe sich im Prinzip bewährt, sagte Minister Holger Rupprecht (SPD).„Mit der Absenkung der Gewichtung nehmen wir jedoch die Sorge vieler Eltern auf, die befürchten, dass die Schulkarriere ihrer Kinder zu sehr von der Tagesform beim Schreiben dieser Arbeiten abhängt.“ Die nächsten Vergleichsarbeiten sind für den 18. (Deutsch) und 26. November (Mathematik) festgesetzt.
Wer von der Grundschule zum Gymnasium wechseln will, muss derzeit im Halbjahreszeugnis der 6. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache eine Notensumme von maximal 7 vorweisen und braucht eine Empfehlung der Grundschule. Mittelbar wirken sich auf das Zeugnis die zentralen Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik aus. Im Zweifelsfall ist ein zweitägiger Probeunterricht zu absolvieren. Derzeit schaffen in Brandenburg mehr als 40 Prozent der Grundschüler den Sprung zum Gymnasium. Vor einem Jahr erzielten die 14 500 Sechstklässler bei den Vergleichsarbeiten im Fach Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,6 und im Fach Mathematik von 3,3. Bei der Deutsch-Klausur konnten 13 830 Mädchen und Jungen ihre Vornote halten oder wurden um eine Note besser oder schlechter. 278 verschlechterten sich um zwei oder mehr Noten. In Mathematik hielten 12 338 Schüler ihre Vornote oder wichen um eine Note ab. 1984 Schüler wurden um zwei oder mehr Noten schlechter.
Änderungen gibt es auch bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Demnach soll es die sogenannten Kopfnoten zum Halbjahr der Klassen 3 bis 9 künftig nur noch dann geben, wenn die jeweilige Schulkonferenz dies beschließt. Die Benotungen zum Schuljahresende und im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse bleiben davon unberührt. dpa/PNN
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