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Aus dem GERICHTSSAAL: Gier nach Bildschirm

Verwarnung, Schadenersatz und Sozialstunden

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„Die Gier nach dem Flachbildschirm war größer als meine Vernunft“, schätzt Florian F. (18, Name geändert) selbstkritisch vor dem Jugendgericht ein. „Durch den Diebstahl habe ich auch meinen Job in der Gebäudereinigungs-Firma verloren. Das hätte eine Festanstellung werden können.“ Der 20. Februar war der erste Arbeitstag für den Potsdamer. Florian F. sollte die Büros bei der Energie und Wasser GmbH säubern. In einem Raum stach ihm ein silberfarbener Flachbildschirm ins Auge, der prima zu seinem privaten Rechner passen würde. Nach Feierabend ließ er ein Erdgeschossfenster des Unternehmens offen. Dann stieg er bei Nacht und Nebel ein, klemmte sich den Bildschirm unter den Arm. Noch bevor Florian F. das 300 Euro teure Stück zu Hause anschließen konnte, rutschte es ihm aus den Händen und ging kaputt.

Jugendrichterin Rita Franke verwarnt den wegen besonders schweren Diebstahls Angeklagten, verpflichtet ihn zum Schadenersatz sowie zu 30 Sozialstunden binnen eines halben Jahres. „Kommen Sie den Auflagen nicht nach, besteht die Möglichkeit des Beugearrests“, gibt sie zu bedenken. Staatsanwalt Peter Mitschke ergänzt: „Der Strafrahmen für Diebstahl im besonders schweren Fall liegt bei Erwachsenen zwischen drei Monaten und zehn Jahren. Da Sie zur Tatzeit gerade 18 Jahre alt waren, kann bei Ihnen Jugendstrafrecht angewendet werden.“

In der Tat macht Florian F. noch keinen sehr reifen Eindruck. Die Schule besuchte der Potsdamer nur bis zur neunten Klasse. Ein sich anschließendes berufsvorbereitendes Jahr brach er ab, weil er „mit den Leuten nicht klar kam“. Dann lag er seiner Mutter, bei der er auch noch wohnt, auf der Tasche.

Im März musste sich Florian F. wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung sowie vierfachen Diebstahls vor Gericht verantworten. Das setzte die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer eines Jahres zur Bewährung aus. Die Staatsanwaltschaft ermitteltete gegen den jungen Mann wegen Hausfriedensbruchs, sah allerdings von der Strafverfolgung ab. Seit September absolviert Florian F. ein zweites Berufsvorbereitungs-Jahr im Garten- und Landschaftsbau.

„Das gefällt mir. Ich könnte mir vorstellen, in dieser Richtung eine Lehre zu machen“, so der Angeklagte. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zeigt sich überrascht. Bisher sei Florian F. auf Dauer für nichts zu begeistern gewesen, berichtet sie.

„Es tut mir leid. Das war eine unwahrscheinlich blöde Aktion“, resümiert der glücklose Langfinger in seinem letzten Wort. Das Gericht hält ihm seine Reue und sein Geständnis zugute. Bis zur Verhandlung hatte sich Florian F. zum Tatvorwurf in Schweigen gehüllt. Hoga

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