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Landeshauptstadt: „Gilt nicht für Potsdam“

Stadtverordneter Boede zum Berliner Urteil über Mietobergrenzen

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Stadtverordneter Boede zum Berliner Urteil über Mietobergrenzen Gelten die Mietobergrenzen in den Sanierungsgebieten Potsdams oder gelten sie nicht? Zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts in dieser Sache (PNN berichteten) hat sich Stadtverordneter Lutz Boede (Die Andere) geäußert: „Es handelt sich lediglich um die Entscheidung in einem einzigen, spezifischen Fall in einem Berliner Sanierungsgebiet, der nicht mit der Situation in Potsdam zu vergleichen ist.“ Weiter meint Boede: „Zwischen den Berliner und Potsdamer Mietobergrenzenmodellen bestehen gravierende Unterschiede. So handelt es sich beim Potsdamer Modell nicht um eine pauschale Mietobergrenzenfestlegung für das gesamte Sanierungsgebiet. Vielmehr gelten in Potsdamer Sanierungsgebieten Mietobergrenzen lediglich für Wohnungen, welche im Jahre 1998 noch bewohnt aber noch nicht saniert waren.“ Ferner sei eine automatische Erhöhung der Mietobergrenzen alle 15 Monate um 0,15 Euro je Quadratmeter im Potsdamer Modell integriert, so dass die aktuellen Mietobergrenzen sich momentan nur noch knapp unter dem Mittelwert des Potsdamer Mietspiegels befänden. Es gebe außerdem eine Härteklausel für minderbemittelte Investoren. PNN

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