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Landeshauptstadt: Glashaus Stein des Anstoßes

Kongsnaes: Klage gegen Bootshaus-Baugenehmigung

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Berliner Vorstadt - Erneute juristische Auseinandersetzung um die Matrosenstation Kongsnaes: Gegen die Baugenehmigung der Stadt Potsdam für die Sanierung und Umgestaltung eines Bootshauses auf dem Areal an der Schwanenallee haben vier Grundstückseigentümer in der Berliner Vorstadt Klage beim Amtsgericht Potsdam erhoben. Die Stadtverwaltung bestätigte gestern die vom Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen eingereichte Klage.

Die Baugenehmigung, die den PNN vorliegt, sieht ausschließlich eine Nutzung zu Wohnzwecken vor. Götz von Kayser, Sprecher der vier Anwohner, erklärte jedoch, die Gefahr sei „latent“ vorhanden, dass das Bootshaus dennoch gewerblich genutzt werden könnte, was zu Beeinträchtigungen der Anwohner führen würde. Der Investor Michael Linckersdorff habe bei seinem ersten Anlauf für das Bootshaus Versammlungsräume geplant, in denen Speisen und Getränke aus der von Linckersdorff wieder zu errichtenden Ventehalle serviert werden sollten. Nun sei „die Bezeichnung geändert worden, die Intention aber womöglich nicht“, sagte von Kayser. So sehe die Baugenehmigung im hinteren Teil des Bootshauses einen sehr großen Raum vor, dem sich „eine überdimensionierte Küche“ anschließe.

Linckersdorff, der die historische norwegische Matrosenstation für über eine Million Euro von der Stadt Potsdam kaufte, widersprach gestern gegenüber den PNN derartigen Darstellungen. Er wolle gemäß Baugenehmigung im Bootshaus drei hochwertige Wohnungen mit 250, 120 und 80 Quadratmeter Wohnfläche schaffen. „Ich plane in dem Bestandsgebäude die ausschließliche Wohnnutzung“, beteuerte der Berliner Juwelier. Und: „Die Wohnungen bleiben im Familienbesitz und werden vermietet.“

Stein des Anstoßes ist ferner ein von Linckersdorff vorgesehener und von der Stadt genehmigter Glasanbau für das Bootshaus, von Geulen in seiner Klageschrift als „Glaspalast“ bezeichnet. Laut Baugenehmigung werde durch diesen Glasanbau die zulässige Grundfläche um 46 Quadratmeter sowie die hintere Baugrenze um fünf Meter überschritten. Diese Abweichungen vom Bebauungsplan wurden von der Bauverwaltung zugelassen. Dieser Glasanbau „rückt mir ziemlich auf den Pelz“, beschwert sich ein Nachbar von Kayser. Guido Berg

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