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Landeshauptstadt: Glasmeisterstraße: Keine Gefahr für Nachbarn

Sanierung des kontaminierten Bodens derzeit nicht vorgesehen / Eigentümer wollen Haftungsfreistellung

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Babelsberg - Trotz der hohen Schadstoffbelastung des Bodens auf dem ehemaligen Gaswerkgelände in der Glasmeisterstraße 14-22, bestehe keine akute Gefährdung der benachbarten Grundstücke. Dies erklärte die Beigeordnete Elona Müller (parteilos) am Donnerstagabend im Umweltausschuss.

Als Mitteilungsvorlage hatte sie die Begutachtung des Areals in den Fachausschuss eingebracht. Der Stadtjugendring hatte vorgeschlagen, das bereits lange Zeit brachliegende, fast 3000 Quadratmeter fassende Terrain zum soziokulturellen Kinder- und Jugendzentrum auszubauen. Die Stadtverwaltung hatte dies mit Hinweis auf die zu hohen Kosten für die Bodensanierung bereits abgelehnt (PNN berichteten). Anfang der 90er Jahre wollte die Stadt die zwischen 1870 und 1924 als Gaswerk genutzte Industriebrache neuerlich einer gewerblichen Nutzung zuführen, wie die Beigeordnete erklärte. Im Rahmen von Boden- und Grundwasseruntersuchungen in den Jahren von 1992-1994 wurden umfangreiche Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers mit gaswerks-typischen Schadstoffen, wie Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phenolen, Cyaniden sowie BTEX-Aromaten festgestellt. Weil diese Stoffe zum Teil gesundheitsschädlich und krebserregend seien, wurde schon vor zehn Jahren die Ansiedlung von Gewerbe abgelehnt. „Eine sensible Nutzung wie die Einrichtung eines Jugendkulturzentrums ist damit gänzlich ausgeschlossen“, so Müller. Die Reinigung des Boden sei 1996 mit 1,7 Millionen DM (rund 900 000 Euro) veranschlagt gewesen. Wolle man aber unter den vorgeschriebenen Grenzwerten für Kinder- und Jugendeinrichtungen bleiben, werde die Sanierung des Erdreiches weitaus teurer, sagte die Beigeordnete.

Man müsse doch den Verursacher der Verunreinigung in die Pflicht nehmen, forderte Brigitte Lotz von den Bündnisgrünen. Dazu müsse man seiner erst einmal habhaft werden, entgegnete Müller. Die derzeitigen Eigentümer des Areals an der Glasmeisterstraße hätten jedenfalls einen Haftungsfreistellungsantrag gestellt, sagte Andreas Ernst, Fachbereichsleiter Umwelt. Ein noch schwebendes Verfahren mit ungewissem Ausgang. Und solange keine konkreten Planungen für das Gelände vorlägen, würde die Stadtverwaltung auch keine Bodensanierung beauftragen, erklärte Elona Müller. Sie versicherte aber, dass die in der Glasmeisterstraße vorhandenen Ablagerungen die umliegenden Grundstücke nicht kontaminierten. Nicola Klusemann

Nicola Klusemann

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