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MÄNGELLISTE BATTIS-BERICHT: „Gleiches Recht nicht sichergestellt“

Nach Prüfung von 63 Verfahren aus den Jahren 2003 bis 2006 hatte der Baurechtler Ulrich Battis im März erhebliche Mängel in der Bauverwaltung festgestellt. So sei die „gleichmäßige Anwendung des Baurechts organisatorisch nicht sichergestellt“.

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Nach Prüfung von 63 Verfahren aus den Jahren 2003 bis 2006 hatte der Baurechtler Ulrich Battis im März erhebliche Mängel in der Bauverwaltung festgestellt. So sei die „gleichmäßige Anwendung des Baurechts organisatorisch nicht sichergestellt“. Die „bauordnungsrechtliche Konzentrationswirkung“ sei in vielen Fälle nicht angewandt worden. Sie sieht vor, dass Baugenehmigungsverfahren bei einer Behörde federführend bearbeitet werden – die gab es in Potsdam jedoch nicht. Dies habe zu „gefühlter Ungleichbehandlung“ geführt. Battis hatte auch festgestellt, dass die Mitarbeiter der Baubehörden nicht alle ausreichend ausgebildet seien.

Teilweise hätten die Denkmalschützer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit bei der Sanierung von Denkmalen nicht beachtet; zudem sei ihr Umgangsstil mit Investoren nicht mehr zeitgemäß. Gleichzeitig hatte Battis mangelnde Führung durch die Baubeigeordnete und die Fachbereichsleiter beklagt. SCH

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