Aus dem GERICHTSSAAL: Glückloses diebisches Duo
Langfinger wurden auf frischer Tat gestellt
Stand:
„Es war genau so, wie es der Herr Staatsanwalt vorgelesen hat“, gab Martin M.* (16) zu. „Das war dumm“, ergänzte sein Kumpel Leon L.* (18). Das Duo brach in der Nacht des 2. Mai 2006 in das Alkohollager eines Lokals Auf dem Kiewitt ein, stellte zwei Kästen Bier und neun Flaschen Schnaps zum Eigenkonsum bereit. Zum Abtransport der Beute kam es allerdings nicht. Aufmerksame Anwohner alarmierten die Polizei, die die Langfinger auf frischer Tat stellte. Das Jugendschöffengericht verurteilte Martin M. nun wegen besonders schweren Diebstahls zu einem Freizeitarrest (ein Wochenende) sowie 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Leon L. erhielt eine Jugendstrafe von sechs Monaten, die zu zweijähriger Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus muss er 30 Stunden unentgeltlich arbeiten. In seine Sanktion wurde eine Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2005 einbezogen. Leon L. ist nämlich ein Brandstifter.
2004 zündete der er eine Baracke in der Zeppelinstraße/Ecke Kastanienallee an, beobachtete die Feuerwehr dann bei den Löscharbeiten. Wenig später entflammte er Benzin in einer Baracke Im Bogen, die ebenfalls Feuer fing. Motiv der Taten – so der Tenor der damaligen Urteilsbegründung – sei Langeweile gewesen. Schon früher zogen Leon L. und Martin M. gemeinsam durch die Gegend, um Straftaten zu begehen. So brachen sie 2004 in das Büro der Leiterin der Großen Stadtschule ein, stahlen ihre Handtasche. Im Kaufland waren Zigaretten das Objekt ihrer Begierde.
Die zur Verhandlung geladene Vetreterin der Jugendgerichtshilfe riet Leon L. dringend, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie beklagte, dass der bereits unter Bewährung Stehende keine Auflagen erfülle, jede Hilfe ablehne, Angebote, die seinem Leben eine Perspektive verleihen würden, in den Sand setze. „Soziale Defizite“ sah die Behördenmitarbeiterin auch bei Martin M. Bereits während der Grundschulzeit habe er unter Konzentrationsschwierigkeiten gelitten, deshalb einige Jahre die Sonderschule besucht. Derzeit nähme der 16-Jährige – er saß bereits wegen Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank – allerdings an einem Projekt der Jugendhilfe für Leute teil, die nicht regelmäßig zur Schule gehen.
„Neun Verfahren wurden in der Vergangenheit wegen Strafunmündigkeit gegen Sie eingestellt“, wandte sich der Staatsanwalt an Martin M. „Es ist an der Zeit, dass Sie einmal darüber nachdenken, wie es mit Ihnen weitergehen soll.“ Ginge es nach ihm, müsste der Jugendliche zwei Wochenenden in die Arrestzelle. Für Leon L. beantragte der Vertreter der Anklage sechs Monate Haft.Das Jugendschöffengericht gab ihm eine allerletzte Chance. (*Namen geändert.)Hoga
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