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Homepage: Grenzen des Erforderlichen

Gutachten beleuchtet Zulassungsordnung der Uni

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Die von der Universität Potsdam beschlossenen Zulassungsordnungen, die eine bestimmte Abschlussnote im Bachelorstudium als Voraussetzung für die Zulassung in einen weiterführenden Masterstudiengang vorsehen, sind einem Gutachten des Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Wilhelm Achelpöhler, zufolge verfassungswidrig. In der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät gilt eine Bachelor-Abschlussnote von 2,6 als Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang. Pauschale Zulassungsbeschränkungen seien aber nur verfassungskonform, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden. Von einer Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten könne im Falle der beleuchteten Ordnung keine Rede sein, heißt es hierzu in einer Mitteilung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Potsdam. PNN

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