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Landeshauptstadt: Griebnitzsee-Anwohner dürfen Sträucher behalten

Verwaltungsgericht gab Eilanträgen statt: Stadt kann Entfernung der Pflanzen am See nicht durchsetzen

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Babelsberg - Im Streit um den Uferweg am Griebnitzsee haben Anwohner einen vorläufigen Erfolg errungen: Das Verwaltungsgericht Potsdam gab gestern Eilanträgen von drei Anwohnern statt. Dies teilte das Gericht mit. Die Anrainer hatten gegen eine naturschutzrechtliche Auflage der Stadt Potsdam protestiert. Diese hatte angeordnet, dass die Flächen zwischen Uferweg und See, die den Anwohnern gehören, ab sofort nicht mehr gärtnerisch genutzt werden dürfen. Angepflanzte Sträucher sollten nach Willen der Stadt beseitigt werden. Dagegen hatten die Anwohner geklagt. Die Stadt hatte jedoch trotzdem gefordert, dass die Pflanzungen sofort entfernt werden müssen. Dem müssen die drei Anwohner, die dagegen die Eilanträge gestellt hatten, nun nicht nachkommen. Das Verfahren in der Hauptsache läuft jedoch noch.

In der Erklärung des Verwaltungsgerichts heißt es, die Kammer habe die Erfolgsaussichten der Kläger als offen eingeschätzt. Deshalb habe das Interesse der Anwohner an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen Vorrang vor den städtischen Verfügungen zum sofortigen Vollzug. Das heißt, bis die Klagen nicht endgültig entschieden sind, müssen die Anrainer ihre Pflanzungen nicht entfernen. Dies bedeute für die Stadt „nur einen zeitlichen Aufschub“, sollte sie später im Hauptsacheverfahren Recht bekommen, so das Gericht. Zudem seien die Pflanzungen keine „unumkehrbaren Verhältnisse“. Gegen den gestrigen Gerichtsbeschluss könnte die Stadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einreichen.

Die Stadt bewertete den Beschluss des Verwaltungsgerichts gestern nicht als Niederlage. Das Gericht habe nur darüber entschieden, wer „mehr zu leiden hätte“ – die Stadt oder die Anwohner, sagte Wolfgang Hadlich, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters. Dass es sich für die Anwohner entschied, „damit müssen wir leben“. Hadlich betonte jedoch, dass damit über die Frage, ob am Griebnitzsee-Ufer das so genannte Betretungsrecht nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz bestehe, nicht entschieden sei. Wann die Klagen vor Gericht kommen, konnte er gestern nicht sagen. Die Urteile werden jedoch im Streit um den Uferweg mit Spannung erwartet. Sollte das Gericht entscheiden, dass Betretungsrecht besteht, wäre das ein Erfolg für die Stadt, die am Griebnitzsee einen öffentlichen Uferpark gestalten will. Dazu wird die Verwaltung den Stadtverordneten am kommenden Mittwoch einen 250 Seiten umfassenden Bebauungsplan vorlegen. Dort sind 63 Änderungen zur Ursprungsfassung eingearbeitet. Sie basieren auf der Rekordzahl von 1300 Stellungnahmen, die Potsdamer zum Bebauungsplanentwurf gemacht hatten. Die Stadtverordneten sollen nun zustimmen, dass der Plan erneut ausgelegt wird. Dann können Stellungnahmen zu den 63 Änderungen abgegeben werden. Für Ende 2007 oder Anfang 2008 erwartet die Verwaltung den endgültigen Beschluss zum Bebauungsplan.

Der Streit um den Uferweg am Griebnitzsee schwelt bereits seit Jahren. Die Stadt möchte den ehemaligen Postenweg der Grenzer auf dem ehemaligen Mauerstreifen öffentlich halten. Einige Eigentümer der Grundstücke am See wollten den Weg jedoch schließen. Der Bebauungsplan sieht nun einen Kompromiss zwischen privater und öffentlicher Nutzung vor. Dazu müsste die Stadt allerdings noch rund 40 000 Quadratmeter Uferfläche vom Bund ankaufen. SCH

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