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Von Michael Erbach: Griebnitzsee: Es darf weiter um den Uferpark gezittert werden

Warum die Stadtverwaltung den B-Plan Nr. 8 noch einmal auslegen wird – und warum dieser Schritt nur ein Zwischenschritt zum Rechtsfrieden sein kann

Stand:

Bereits im Juli hatte Potsdams Finanzbeigeordneter Burkhard Exner nach einer Gerichtsverhandlung nicht ausgeschlossen, dass der B-Plan für den Uferpark am Griebnitzsee möglicherweise überarbeitet werden könnte. Dennoch kam die Ankündigung einer erneuten Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ am vergangenen Freitag ziemlich überraschend. Allerdings gibt es gute Gründe für die Stadt, so zu handeln.

Vom 10. bis 24. November findet also eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des B-Plans für das Ufer des Griebnitzsee statt. Die Stadt plant dort einen Uferpark, von dem auch Privatflächen betroffen sind. So führt der seit der Wende öffentlich genutzte Uferweg – ein ehemaliger Dienstweg der DDR-Grenztruppen – über zahlreiche inzwischen private Grundstücke. Gegen diesen B-Plan klagen mehrere Anwohner.

Wie die Stadt mitteilte, sei die Neuauslegung eine Schlussfolgerung aus Gesprächen mit betroffenen Eigentümern. Diese, so die Verwaltung, hätten in diesen Gesprächen drei Forderungen vorgebracht, die die Stadt nicht so ohne Weiteres übernehmen wolle. Dabei geht es zum einen um die Forderung nach einem Fahrradverbot auf dem Uferweg, um die nächtliche Schließung des geplanten Uferparks und die private Nutzung von Uferflächen auf eigenen Grundstücken.

Was also hat die Stadtverwaltung geritten, diese Forderungen, die schon bei der ersten Auslegung nicht berücksichtigt wurden, noch einmal zur Diskussion zu stellen? Blick zurück in den Gerichtssaal des Potsdamer Verwaltungsgerichts. Am 10. Juli wurde ein Eilantrag von See-Anrainer Wolfhard Kirsch zurück gewiesen. Kirsch hatte in seinem Antrag mitgeteilt, dass er beabsichtige, an seinen Grundstücksgrenzen am Uferweg in einem Meter Höhe ein Flatterband anzubringen. Darauf sollte ein Schild mit dem Verweis angebracht werden, dass es sich um ein Privatgrundstück handele und das Betreten verboten sei. Außerdem wolle er zur Durchsetzung des Verbots einen Wachschutz einsetzen.

Das Gericht wie den Eilantrag zurück, weil es für ein solches Handeln keine Handhabe gab. Vielmehr einigte man sich darauf, ein noch anhängiges Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in dieser Sache abzuwarten. Bis dahin, so verpflichtete sich Kirsch, werde er den Uferweg nicht absperren. Das Bemerkenswerte an dieser Verhandlung aber war, dass das Gericht mehr als deutlich zu verstehen gab, dass die Rechtsposition der Stadt in dem anhängigen Verfahren äußerst schlecht sei. Zugleich wurde die Stadt aufgefordert, mit den Anwohnern in Verhandlung zu treten und sich zu einigen. Ansonsten drohe die reale Gefahr, dass die Stadt Potsdam das Berufungsverfahren verliere und Kirsch damit zumindest juristisch in die Lage versetzt werde, den Uferweg an seinen Grundstücksgrenzen absperren zu können.

Nun ist die Stadt aktiv geworden, was man getrost als Reaktion auf die Aufforderung des Richters am Verwaltungsgericht verstehen kann. Exner selbst betont, dies sei „kein Einknicken“ der Verwaltung gegenüber den Anliegern. „Im Gegenteil“, so Exner, „die Neuauslegung heißt überhaupt nicht, dass wir machen, was die Anlieger wollen“. Vielmehr erhoffe sich die Verwaltung durch die Beteiligung der Öffentlichkeit ein klares Votum für die Haltung der Stadt. So solle der Radverkehr weiterhin in untergeordneter Form zulässig bleiben. Denkbar sei aber eine nächtliche Schließung von 23 bis 5 Uhr. Sollte es am Ende dazu kommen, dass tatsächlich Uferbereiche in privater Nutzung verbleiben könnten, dürfe dies aber nicht den Gesamtcharakter des dann unterbrochenen Uferparks verändern. So müsse der Blick auf das Wasser erhalten bleiben.

Setzt sich diese Haltung bei der erneuten Bürgerbeteiligung und anschließenden Behandlung durch das Stadtparlament durch, könnte dies auch als Kompromissvorschlag an Anwohner verstanden werden, ihre Klagen gegen den B-Plan zurückzuziehen. Doch dies dürfte sich als Trugschluss erweisen. Nach PNN-Informationen hat keiner der Klagenden vor, sich auf einen solchen Handel einzulassen. Die möglichen Änderungen am B-Plan sind auch nicht geeignet, die vorgebrachten Argumente gegen den B-Plan zu heilen. Denn die Klage stützt sich unter anderem auf zwei Argumente: Zum einen sei bei der B-Planerstellung die Notwendigkeit der Landnahme abgewogen worden. Außerdem sei die Festlegung im B-Plan, der bisherige Uferweg könne erst dann weggenommen werden, wenn ein neuer am Ufer angelegt sei, ein enteignungsgleicher Eingriff.

Fazit: Die erneute B-Planauslegung scheint geeignet, als Zwischenschritt in Einzelpunkten eine Einigung mit Anliegern zu erreichen – eine grundsätzliche Entscheidung über den B-Plan Griebnitzsee und das Schicksal von Uferweg und Uferpark wird es wohl nur vor Gericht geben. Es darf weiter um den Uferpark gezittert werden

Michael Erbach

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