Landeshauptstadt: Griebnitzsee: Partsch behält Grundstück Klage der Stadt gegen Grunderwerb abgewiesen
Babelsberg - Bei den Auseinandersetzungen um die Grundstücke am Griebnitzsee hat die Stadt gestern eine erneute juristische Niederlage hinnehmen müssen. Gegenstand der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel war der Grundstückserwerb des Berliner Rechtsanwalts Christoph Partsch.
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Babelsberg - Bei den Auseinandersetzungen um die Grundstücke am Griebnitzsee hat die Stadt gestern eine erneute juristische Niederlage hinnehmen müssen. Gegenstand der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel war der Grundstückserwerb des Berliner Rechtsanwalts Christoph Partsch. Die Stadt hatte versucht, den Kauf des Grundstücks in der Stubenrauchstraße juristisch anzugreifen, indem sie sich auf ein gemeindliches Vorkaufsrecht für das Grundstück berief. Die Richter entschieden jedoch in zweiter Instanz, dass es eine solche Vorkaufsrechtsausübung bei Grundstücksverkäufen nach dem Mauergesetz nicht gibt.
Wie Partsch sagte, habe die Stadt durchsetzen wollen, einen Teil seines Grundstücks – den Bereich vom Uferweg bis zum Seeufer – für eine öffentliche Nutzung erwerben zu dürfen. Das sei nicht mehr möglich, auch sei eine Revision nicht zugelassen worden. Ursprünglich habe für die Stadt die Möglichkeit bestanden, Mauergrundstücke vom Bund zum Verkehrswert von 115 Euro je Quadratmeter zu erwerben, doch die Stadt wollte damals nur fünf Euro zahlen. Daher seien zahlreiche Grundstücke inzwischen zum Verkehrswert an private Bieter gegangen.
Die Stadt plant, im Bereich des Seeufers einen Uferpark zu gestalten und damit den seit dem Mauerfall öffentlich genutzten Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen auch für die Zukunft zu erhalten. Der Weg führt aber mittlerweile über zahlreiche Privatgrundstücke. Der entsprechende Bebauungsplan für den Uferpark ist verabschiedet. Der Anwalt der Stadt Potsdam, Uwe Graupeter, sagte, dass es wohl in letzter Konsequenz zu Enteignungen kommen müsse, wolle man den B-Plan durchsetzen.
Partsch erklärte hingegen, dass es nicht einmal sicher sei, dass der von den Stadtverordneten beschlossene B-Plan Bestand haben werde, da er rechtswidrig sei und gegen dessen Gültigkeit geklagt werde. Partsch: „Ohne B-Plan gibt es auch keine Enteignungen.“ Sollte der B-Plan rechtsgültig sein und es zu Enteignungen kommen, seien angemessene Entschädigungen fällig. Partsch betonte, er sei verhandlungsbereit. ERB
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