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Landeshauptstadt: Griebnitzsee: Potsdamer sollen zu Ufer-Plan Stellung nehmen

Zweite öffentliche Auslegung des neuen Bebauungsplans für umstrittenen Uferweg beginnt heute

Stand:

Babelsberg - Ab heute liegt der Bebauungsplanentwurf der Stadt für das Griebnitzsee-Ufer zum zweiten Mal öffentlich aus. Norbert Potthast appellierte beim Frühschoppen der Linke-Fraktion namens der Bürgerinitiative „Griebnitzsee für alle“ an die Potsdamer, von ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen. Dass Potsdam die Uferflächen des Bundes kaufen könne, wie jüngst der Haushaltsausschuss entschieden hatte, sei „ein toller Erfolg“, aber für einen freien Uferweg kein Endpunkt. Potthast sagte, sollte der Ufer-Bebauungsplan erneut juristisch angefochten werden, könne ein ausgewiesenes Interesse der Öffentlichkeit vor Gericht mitentscheidend sein.

Der erste von der Stadt aufgestellte Ufer-Bebauungsplan war bekanntlich vom Oberverwaltungsgericht kassiert worden, nachdem Anrainer geklagt hatten. Das Gericht sah einen unangemessenen Umgang mit Privateigentum und erklärte den Plan für nichtig. Seitdem arbeitet die Bauverwaltung an dem neuen Bebauungsplan; sie geht davon aus, dass Gegner des Uferwegs erneut dagegen klagen. Der neue Ufer-Plan sieht vor, privates Eigentum so wenig wie möglich zu beanspruchen. Statt eines Uferparks plant die Stadt einen vier Meter breiten Weg am rund drei Kilometer langen Griebnitzsee-Ufer. Er liegt, so es die Anrainer nicht anders wollen, möglichst nah am Wasser und soll vornehmlich Fußweg, aber auch Radweg sein. Als Zugeständnis an die Anrainer will die Stadt für jedes Seegrundstück ein Bootshaus oder einen Steg genehmigen – maximal 40 Bootshäuser und 17 Stege. Ob die Anrainer die Bootshäuser und Stege wollen, gilt als unklar. Bei der ersten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs hatte es 131 Stellungnahmen gegeben, aber keine einzige von Seeanrainern. Der Uferweg wird die Stadt rund 13 Millionen Euro kosten – samt Entschädigungen für Anrainer. Vor dem Baustart muss der Bebauungsplan rechtskräftig werden. Dazu muss das Stadtparlament ihn beschließen, wenn die Ergebnisse der zweiten öffentlichen Auslegung eingearbeitet sind. G.S./SCH

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