zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Griebnitzsee: Sperre verhindert Bootssteg-Bau

Babelsberg - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist von den Stadtverordneten am Mittwochabend um die Wasserfläche 20 Meter jenseits des Ufers erweitert worden.

Stand:

Babelsberg - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist von den Stadtverordneten am Mittwochabend um die Wasserfläche 20 Meter jenseits des Ufers erweitert worden. Gleichzeitig stimmte das Stadtparlament einer Veränderungssperre für diese Uferzone zu. Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass laut Verwaltungsbegründung aktuelle Anträge zur Errichtung von Bootssteganlagen am Uferbereich des Bebauungsplanes „eine unkontrollierte Errichtung von baulichen Anlagen“ befürchten lassen. Dies könnte dem Planungsziel des Bebauungsplanes zur Sicherung des Uferwanderweges und der Schaffung eines Uferparks entgegenstehen. Zwar sei bereits eine Veränderungssperre gültig, doch umfasse sie nur die Landfläche bis zur Uferlinie. Mit dem Votum der Stadtverordneten sind nun bauliche Veränderungen auf der Wasserfläche, etwa der Bau von Bootsstegen, untersagt. Der „Status quo“ soll laut Verwaltung bis zu dem Zeitpunkt erhalten bleiben, bis klar ist, „in welcher Form der Uferpark gestaltet wird“.

Der Abgeordnete Wolfhard Kirsch (SPD) erklärte sich für befangen und nahm weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teil. Er ist Griebnitzsee-Anwohner. gb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })