Landeshauptstadt: Große Anfrage zum Bertiniweg-Verkauf
CDU und Bürgerbündnis wollen Aufklärung zum Grundstückspreis / Schadenersatz für Bungalowbesitzer?
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Nauener Vorstadt - Der Chef der CDU-Stadtfraktion, Michael Schröder, bringt mit einer Großen Anfrage an den Oberbürgermeister erneut Schwung in die Diskussion um den Verkauf von Grundstücken am Bertiniweg. Die von Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) unterstützte Anfrage enthält brisante Aspekte. So wollen die beiden Stadtverordneten aufklären, wie es zu dem allgemein als ungewöhnlich niedrig empfundenen Kaufpreis kam. Die Stadt Potsdam hatte im Frühjahr 2011 knapp 12 000 Quadratmeter Grundstücke am Bertiniweg unweit des Jungfernsees für 875 000 Euro an die Potsdamer BTW GmbH verkauft. Der Quadratmeterpreis: 75,40 Euro.
Nun fragt Schröder die Stadtverwaltung, warum in dem vom Rathaus beauftragten Gutachten von einem Bodenrichtwert von 240 Euro pro Quadratmeter ausgegangen wurde, wenn die Bodenrichtwertkarte 2010 immerhin 260 Euro und die von 2011 sogar 290 Euro pro Quadratmeter vorsah. Ferner stellt Schröder fest: „Außerdem wurde im Grundstücksmarktbericht 2010 (www.gutachterausschuss-bb.de) dargestellt, dass bei Grundstücken in besonderen Lagen sowie in Ufernähe ein wertsteigernder Zuschlag zwischen zehn und 60 Euro wahrscheinlich ist.“ Daher fragt Schröder: „Beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam Schadenersatzansprüche gegen die Gutachterin geltend zu machen?“
Die Gutachterin hatte, ausgehend von 240 Euro pro Quadratmeter, zahlreiche wertmindernde Aspekte geltend gemacht und so einen Verkehrswert von 100 Euro pro Quadratmeter errechnet. Nach Abzug einer weiteren knappen halben Million Euro – gedacht als Entschädigung für die „Absiedlung“ von Bungalowbesitzern – entstand so der Kaufpreis von 75,40 Euro pro Quadratmeter. Einem Aktenvermerk zufolge habe die Stadt diesen Preis als „vollen Verkehrswert“ erachtet. Angesichts der Tatsache, dass die BTW GmbH „unmittelbar nach Beurkundung des Vertrages und ohne wesentliche wertverbessernde Maßnahmen an den Grundstücken vorzunehmen“ vier Grundstücke zu Preisen zwischen 302 und 453 Euro pro Quadratmeter im Internet zum Weiterverkauf anbot, fordert Schröder die Stadtverwaltung zu einer Erklärung auf. Bei erfolgreicher Vermarktung hätten die Käufer gemäß ihres Inserats 1,69 Millionen Euro aus dem Verkauf von 4487 Quadratmetern erzielt.
In weiteren Fragenabschnitten fordern Schröder und Kirsch Aufklärung über Details des Kaufvertrags. So sei im Vertragsentwurf vom 26. Januar 2011 noch ein Passus enthalten, der eine Auszahlung der gutachterlich ermittelten knappen halben Million Euro an die Pächter vorsah. „Dieser Absatz war im Kaufvertragsentwurf am 9. März 2011 nicht mehr enthalten“, heißt es in der Anfrage. Schröder und Kirsch wollen wissen, ob der Verwaltung bekannt war, dass die vom Käufer gezahlten Entschädigungen „teilweise nicht einmal die Hälfte des gutachterlich festgestellten Entschädigungswertes betrugen?“ Ferner stellen die beiden Stadtverordneten fest, dass den Bungalowbesitzern, die das Abfindungsangebot der Käufer annahmen und ihre Pachtgrundstücke räumten, ein Vorkaufsrecht zugestanden hätte. Dazu die Fragen: „Wie hoch sind mögliche Schadenersatzansprüche der Bungalowbesitzer? Sind diese bereits gestellt worden?“ Guido Berg
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